Der Bundesrat präsentierte im November 2025 die Botschaft zur Modernisierung des Freihandelsabkommens der EFTA mit der Ukraine. Das bestehende Abkommen, welches seit 2012 in Kraft ist, weise einige Lücken auf, welche angegangen werden sollen. Zum einen solle der Bereich «Warenhandel» inklusive technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, Ursprungsregeln und Handelserleichterungen aufdatiert werden. Zum anderen sollen auch die Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums und zum öffentlichen Beschaffungswesen angepasst werden. Drittens würden auch die Präambel sowie die allgemeinen Schlussbestimmungen mittels Vorgaben unter anderem zum Handel und zu nachhaltiger Entwicklung sowie zu kleinen und mittleren Unternehmen auf den neuesten Stand gebracht. Nicht geändert werde das Kapitel, welches insbesondere den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen sowie institutionelle Bestimmungen umfasst. Die Schweiz verfolge mit der Modernisierung des FHA das Ziel, die Ukraine bei ihren wirtschaftlichen Reformen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Integration weiter voranzutreiben. Zudem erhoffe sie sich auch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie eine Verbesserung des Marktzugangs und der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft.