Zuletzt aktualisiert: 16.03.2026, 14:54 Uhr

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023 Als PDF speichern

Bankengesetz. Änderung («Public Liquidity Backstop») (BRG. 23.062)

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im März 2022 gab der Bundesrat per Medienmitteilung bekannt, das Instrumentarium zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors um eine staatliche Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken zu ergänzen. Bereits heute setze die Schweizer Gesetzgebung auf verschiedene Instrumente, welche die Krisenfestigkeit von systemrelevanten Banken und der gesamten Volkswirtschaft erhöhten, erklärte der Bundesrat. So bestünden erstens erhöhte Anforderungen an Kapital und Liquidität sowie an eine verbesserte Sanier- und Liquidierbarkeit für systemrelevante Banken (TBTF-Regelung) und zweitens die Möglichkeit von ausserordentlichen Liquiditätshilfen der SNB, die sogenannten «Emergency Liquidity Assistance», für Fälle, in welchen die liquiden Mittel einer Bank nicht zu deren Sanierung ausreichten.
Als drittes Instrument habe der Bundesrat nun die Eckwerte einer staatlichen Liquiditätssicherung mit dem Namen «Public Liquidity Backstop» (PLB) beschlossen. Der PLB soll künftig die Gewährleistung von zusätzlicher Liquidität in Form eines mit Bundesgarantie gedeckten Darlehens auf beschränkte Zeit ermöglichen, welches von der SNB ausbezahlt werde. Mit diesem Instrument, das alleine mit seiner Existenz präventiv wirke, soll das Vertrauen der Marktteilnehmenden in die Überlebensfähigkeit von rekapitalisierten und solventen systemrelevanten Banken erhöht werden, schrieb die Landesregierung. Vorgesehen sei zudem die Einführung eines Konkursprivilegs, um erstens zu verhindern, dass der Bund mit solchen Darlehen Verluste erleide und zweitens, um Abgeltungs- und Sanktionsmechanismen zu schaffen. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung unterstrich, sei dieses neue Instrument, welches im Ausland bereits zum Standard-Kriseninstrumentarium gehöre, nicht mit einer staatlichen Rettung von systemrelevanten Banken zu verwechseln. Das EFD sei damit beauftragt worden, bis Mitte 2023 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Anfang September 2023 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament den Entwurf für die Änderung des Bankengesetzes zur Einführung des Public Liquidity Backstops (PLB). Die Einführung sowie die Eckwerte dieses neuen Instruments hatte der Bundesrat bereits im Frühling 2022 beschlossen. Wegen des drastischen Vertrauensverlusts in die Credit Suisse zu Beginn des Jahres 2023 hatte sich die Situation auf dem Finanzmarkt allerdings so verschärft, dass der Bundesrat den PLB bereits im März 2023 gemeinsam mit anderen Massnahmen per Notrechtsverordnung eingeführt hatte, bevor sich das Parlament dazu hatte äussern können. Teile dieser Bestimmungen seien auch nach Beendigung der Verträge zur Liquiditätshilfe mit der CS im August weiterhin notwendig, weshalb die Landesregierung dem Parlament innert sechs Monaten nach Einführung der notrechtlichen Massnahmen eine Vorlage zur Überführung dieser Notverordnung ins ordentliche Recht vorlegen müsse, um zu verhindern, dass diese Bestimmungen ausser Kraft treten, so der Bundesrat. Die vorliegende Vorlage zur Änderung des BankG nehme er somit zugleich als Anlass, dem Parlament jene Bestimmungen zu unterbreiten.

Gemäss Vorlage soll die SNB künftig zeitlich begrenzte Liquiditätshilfe-Darlehen bereitstellen können, die durch den Bund mittels einer Ausfallgarantie gesichert würden. Der Bundesrat sah in seinem Entwurf vor, dass er die Höhe des Darlehens jeweils im Einzelfall festlegen und den dazu notwendigen Verpflichtungskredit im Dringlichkeitsverfahren der FinDel unterbreiten werde. Der Erhalt einer solchen Liquiditätshilfe soll zudem an verschiedene Voraussetzungen, wie etwa ein entsprechendes öffentliches Interesse, die Verhältnismässigkeit der Staatsintervention, die Subsidiarität der Liquiditätshilfe, die Einleitung eines Sanierungsverfahrens durch die betroffene Bank sowie deren Solvenz geknüpft werden. Zur Reduktion des Verlustrisikos des Bundes, welches durch die Ausfallgarantie entstehe, beinhalte die Vorlage als Kernelement ein Konkursprivileg für die Forderungen der SNB, welche durch das Darlehen mit Ausfallgarantie bestünden. Nicht zuletzt seien durch die betroffene Bank Risikoprämien für die bezogenen Darlehen zuhanden der SNB und des Bundes sowie Zinsen für die Darlehenskosten zuhanden der SNB zu entrichten. Der Bundesrat anerkenne, dass diese zusätzlichen Liquiditätsdarlehen mit Ausfallgarantie zu Fehlanreizen für systemrelevante Banken (SIB) führen könnten. Dem werde jedoch zum einen durch die bereits heute erhöhten Anforderungen für SIB zur angemessenen Abdeckung ihrer Liquiditätsrisiken entgegengewirkt. Zum anderen beinhalte die Vorlage des PLB strafrechtliche Regelungen, die vorsehen, dass SIB, die solche Darlehen beziehen, verschiedenen Auflagen wie etwa Dividendenverboten oder Massnahmen im Bereich der Vergütungen unterliegen. Unter bestimmten Umständen werde zudem neu ermöglicht, bereits ausbezahlte variable Vergütungen zurückzufordern. Bei Insolvenzgefahr könnte die FINMA nach geltendem Recht zudem umfassende restrukturierende und disziplinierende Massnahmen anordnen.

Auch Teile der Notverordnung vom März 2023, namentlich die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung der zusätzlichen Liquiditätshilfen (ELA+), seien weiterhin relevant und sollen deshalb fortgeführt werden: Die Credit Suisse habe zwar sämtliche Darlehen im August vollständig zurückbezahlt, könne solche aber während der Geltungsdauer des Vertrags und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen weiterhin beziehen. Die Geltungsdauer zusätzlicher Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB werde jedoch bis Ende 2027 beschränkt, wobei der Bundesrat die ins Gesetz überführten Verordnungsbestimmungen für die ELA+ innert fünf Jahren nach deren Inkrafttreten überprüfen werde. Es sei zudem vorgesehen, dass im Bericht zur Aufarbeitung der CS-Krise das gesamte TBTF-Regelwerk und damit auch das Instrument des PLB noch einmal umfassend beurteilt werde. Die Ergebnisse des Berichts würden dem Parlament im Frühjahr 2024 unterbreitet.

Die Vorlage zum PLB, die vom 25. Mai bis 21. Juni 2023 in die verkürzte Vernehmlassung geschickt worden war, war bei den 58 Stellungnehmenden nicht auf ungeteilte Zustimmung gestossen. Befürwortung fand sie dabei bei einer grossen Mehrheit der kantonalen Staatskanzleien, den Banken inklusive der SNB, Travail.Suisse und economiesuisse sowie der FDP und der GLP. Während die Mitte, die SP, der Zürcher Kantonsrat, der SGB und der Kanton Waadt der Vernehmlassungsvorlage nur teilweise zustimmten, lehnten die Grünen, die SVP und der SGV die Vorlage vollständig ab. Als Hauptkritikpunkt wurde von vielen Seiten ein im Vernehmlassungsentwurf noch fehlender Abgeltungsmechanismus vorgebracht, wodurch «der Eindruck der Privatisierung von Gewinnen und Verstaatlichung von Verlusten» entstehe, wie der Bundesrat im Ergebnisbericht der Vernehmlassung die Kritik zusammenfasste. In Verbindung damit wurde auch die Befürchtung geäussert, dass der PLB zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen SIB und nicht-SIB führen könnte. Der Bundesrat solle deshalb erneut die Einführung eines Mechanismus zur Entschädigung des für den Bund entstehenden Risikos prüfen. Diesem Kritikpunkt kam der Bundesrat in seiner Botschaft entgegen, indem er die Lücke des fehlenden Abgeltungsmechanismus für das Risiko aus der Ausfallgarantie mit einer durch SIB zu bezahlenden Ex-Ante-Entschädigung in Form der Pauschale zuhanden des Bundeshaushalts füllte.

Als Reaktion auf die Rückmeldungen der Vernehmlassung nahm der Bundesrat an seinem Vernehmlassungsentwurf weitere Änderungen vor. So hatte er ursprünglich vorgesehen, das Konkursprivileg in der Gläubigerhierarchie vor den Forderungen aus Freizügigkeits- und Säule-3a-Konti einzustufen, womit letztere im Falle einer nicht ausreichenden Konkursmasse der SIB nicht bedient werden könnten. Da es sich hierbei um einen Zielkonflikt zwischen dem Schutz der Vorsorgegelder und dem Schutz der Gesamtheit der Steuerzahlenden handle, hatte der Bundesrat sich in der Vernehmlassungsvorlage bereit gezeigt zu prüfen, wie die Vorsorgegelder besser geschützt werden könnten, was von den Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst worden war. Die daraufhin erfolgte Prüfung hatte eine Anpassung des Entwurfs zur Folge: Hatte bei der Regelung des Konkursprivilegs in der Vernehmlassungsvorlage noch das Interesse der Steuerzahlenden überwogen, müssen gemäss Botschaftsentwurf Forderungen aus Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben neu vor jenen der SNB befriedigt werden.

Weiter wurde in der Vernehmlassung unter anderem die Kritik geäussert, dass die Überführung der Notverordnung generell unnötig sei. Die Überführung respektive deren Ablehnung hätte auf die im Frühsommer 2023 noch bestehenden Vertragsteile mit der Credit Suisse keine konkreten Auswirkungen und auch die Dringlichkeit dieser Überführung wurde zu diesem Zeitpunkt in Frage gestellt. Kritisiert wurden zudem die zusätzlichen Liquiditäts-Darlehen der SNB, welche die CS noch bis 2027 beziehen könne. Für diese gebe es keine Sicherheiten im eigentlichen Sinne, womit sie die SNB-Ausschüttungsreserve für Bund und Kantone womöglich schmälerten. Zudem setzten sie Fehlanreize und schränkten die Unabhängigkeit und die geldpolitische Handlungsfähigkeit der SNB ein. Aufgrund der inzwischen veränderten Ausgangslage durch die beendeten Verträge mit der CS, hatte der Bundesrat nach der Vernehmlassung zwar einen grossen Teil der Bestimmungen der Notverordnung aus der Vorlage gestrichen, hielt jedoch an seiner Position zur Zweckmässigkeit der Überführung von weiterhin relevanten Teilen der Notverordnung in eine ordentliche Rechtsgrundlage fest.

In der Frühjahrssession 2025 stimmte der Ständerat stillschweigend einem Antrag seiner WAK zu, den Entwurf zur Änderung des Bankengesetzes zum Public Liquidity Backstop bis zum Erscheinen der Botschaft zur Revision der Too-big-to-fail-Regulierung zu sistieren. Wie Kommissionssprecherin Eva Herzog (sp, BS) im Ratsplenum ausführte, hatte die WAK-SR seit der Publikation der PLB-Botschaft sowohl die SNB, die Finma, die Expertengruppe Bankenstabilität sowie Expertinnen und Experten aus verschiedenen tangierten Bereichen angehört und das Geschäft zunächst bis zum Erscheinen des Berichts des Bundesrats zur Bankenstabilität und schliesslich bis zur Publikation des PUK-Berichts sistiert. Die Einführung eines PLB sei in der Kommission weiterhin unbestritten, jedoch vertrete die WAK-SR aufgrund der Anhörungen einstimmig die Ansicht, dass die Umsetzung der PLB-Vorlage mit der TBTF-Regulierung abgestimmt und daher das Erscheinen der entsprechenden Botschaft abgewartet werden müsse.

Der Nationalrat stimmte der Sistierung in der Sommersession 2025 schliesslich stillschweigend zu, womit das Geschäft voraussichtlich bis Ende 2026 ruht.

Erklärung des Bundesrates: Ausserordentliche Session vom 11. bis 13. April 2023 (BRG. 23.034)

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Das Finanzhaushaltsgesetz legt fest, dass ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat eine ausserordentliche Session dann einberufen kann, wenn die FinDel einer dringlichen Verpflichtung von mehr als CHF 500 Mio. zugestimmt hat.
Im Nachgang der im März 2023 bekanntgegebenen Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS und der dringlichen Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt CHF 109 Mrd., welche die FinDel zur Absicherung der Liquidität der CS bewilligt hatte, äusserte das Parlament den Willen, zur nachträglichen Bewilligung dieser Kredite eine ausserordentliche Session abzuhalten.

Diese fand vom 11. bis zum 13. April 2023 statt und wurde von Bundespräsident Alain Berset eröffnet. In der Erklärung des Bundesrats, die Berset in beiden Räten verlas, liess er die Ereignisse der vergangenen Monate Revue passieren und ging dabei zum einen auf die Situation der CS in den vergangenen Monaten und zum anderen auf die vom Bundesrat und der SNB getroffenen Massnahmen zum Schutz der Liquidität der Grossbank ein. Weiter unterstrich der Bundespräsident in seiner Rede die Bedeutung der getroffenen Massnahmen, um die Folgen, die dem Staat, den Unternehmen, den Privatkunden und der Reputation der Schweiz im Falle eines Konkurses der CS gedroht hätten, abzuwenden. Die Übernahme durch die UBS sei dabei eines von mehreren Szenarien gewesen und habe sich gegenüber den Alternativen als «la plus à même de rétablir la confiance des marchés» herausgestellt. Ebenfalls erwähnte der Bundespräsident die Massnahmen zu den variablen Vergütungen, die der Bundesrat gegenüber der Grossbank ergriffen hatte. Unter diesen dringlichen Umständen habe die Landesregierung per Notstandsrecht gehandelt, weshalb das Parlament nun über alle diese Entschlüsse entscheiden werde. Es müsse eine breite politische Diskussion über die Ursachen dieser Krise und die daraus zu ziehenden Konsequenzen erfolgen, weshalb der Bundesrat einerseits die Durchführung dieser ausserordentlichen Session begrüsse und andererseits auch die detaillierte Prüfung sämtlicher Too-Big-To-Fail-Regelungen und entsprechende, gezielte Anpassungen unterstütze. Damit soll sichergestellt werden, dass sich diese Art von Krisen in Zukunft – auch mit Blick auf die Grösse der verbleibenden Grossbank – nicht wiederhole.

In den darauffolgenden drei Tagen lehnte das Parlament in einem vielmehr symbolischen Entschluss die Verpflichtungskredite ab und überwies eine Reihe von Prüfaufträgen (Po. 23.3438, Po. 23.3439, Po. 23.3440, Po. 23.3441 und 23.3442, Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447). Der Bundesrat wurde so damit beauftragt, innert Jahresfrist einen Bericht vorzulegen, der eine Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten, des Umgangs mit der Situation der CS und der Folgen ihres Zusammenbruchs beinhaltet sowie potenzielle künftige Massnahmen und Gesetzesänderungen zur Verhinderung erneuter Zusammenbrüche von Schweizer Grossbanken eruiert.

Die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Situation eines Bankruns und weitere Sachverhalte überprüfen und anpassen (Po. 23.3446)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 überwies der Nationalrat stillschweigend ein Postulat der WAK-NR mit der Forderung, die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Risiken, die systemrelevante Banken zu Fall bringen könnten, zu überprüfen und anzupassen. Im Rahmen dieser Analyse soll insbesondere das Risiko eines Bankruns betrachtet werden, damit sich ein Zusammenbruch einer Grossbank aufgrund von Liquiditätsabflüssen – wie dies bei der Credit Suisse der Fall gewesen sei – nicht wiederhole. In der geltenden TBTF-Gesetzgebung sei dieses Risiko nämlich nicht berücksichtigt worden, erklärte Kommissionssprecher Samuel Bendahan (sp, VD) im Ratsplenum. Nicht zuletzt soll der Bundesrat im Bericht die Gründe darlegen, weshalb die TBTF-Regelung nach dem Zusammenbruch der CS nicht zur Anwendung gekommen sei. Das Anliegen genoss die Unterstützung des Bundesrats, welcher versprach, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist zu publizieren. Die Behandlung des Postulats erfolgte gemeinsam mit vier weiteren themenähnlichen Postulaten der WAK-NR (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3447), die alle der Aufarbeitung der Ereignisse im März 2023 dienten.

Estimant que l'objectif a été atteint avec la publication du rapport sur la stabilité des banques en avril 2024, le Conseil fédéral a proposé de classer le postulat, ce qui a été validé par le Conseil national lors de la session d'automne 2025.

Faktische Anwendbarkeit der Too-big-to-fail-Regulierung auf internationale Grossbanken (Po. 23.3440)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Der Bundesrat muss die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der Too-big-to-fail-Regulierung für internationale Grossbanken in einem Bericht aufarbeiten und untersuchen, entschied der Nationalrat in der ausserordentlichen Session im April 2023 stillschweigend. Die Analyse soll vor allem ins Auge fassen, ob die im TBTF-Gesetz vorgesehene Notfallplanung, die grundsätzlich auf die Rettung von für die Schweiz systemrelevanten Funktionen von Banken ausgerichtet sei, auch in einem Kontext der internationalen Systemstabilität ein geeignetes Instrument darstellt, forderte das von der RK-NR im Nachgang der CS-Übernahme durch die UBS eingereichte Postulat. Der Bundesrat, welcher sich von diesem Anliegen überzeugt zeigte, versprach, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist im nächsten Bericht des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken zu publizieren.

Estimant que l'objectif a été atteint avec la publication du rapport sur la stabilité des banques en avril 2024, le Conseil fédéral a proposé de classer le postulat, ce qui a été validé par le Conseil national lors de la session d'automne 2025.

Überprüfung des Instrumentariums der SNB (Po. 23.3445)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im Nachgang des Zusammenbruchs der Credit Suisse forderte die WAK-NR mittels Postulat die Überprüfung des Instrumentariums der Schweizerischen Nationalbank. Konkret soll die Landesregierung dem Parlament anhand eines internationalen Vergleichs von Zentralbanken mit der SNB Vorschläge unterbreiten, wie das Instrumentarium der Nationalbank zielgerichtet erweitert werden könnte. In seiner Stellungnahme teilte der Bundesrat das Anliegen, die Ereignisse, die zur Übernahme der CS durch die UBS geführt haben, umfassend aufzuarbeiten. Er wolle die Ergebnisse dieser Analyse gar innert Jahresfrist publizieren, so der Bundesrat weiter. Der Nationalrat nahm das Postulat in der ausserordentlichen Session im April 2023 stillschweigend und gemeinsam mit vier themenähnlichen Postulaten (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3446, Po. 23.3447) an.

Höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken (Mo. 21.3910)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

In der Frühlingssession 2023 nahm der Nationalrat mit 92 zu 82 Stimmen bei 18 Enthaltungen eine Motion Birrer-Heimo (sp, LU) für höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken an. Konkret forderte die SP-Nationalrätin für global systemrelevante Grossbanken eine Erhöhung der ungewichteten Eigenkapitalquote auf mindestens 15 Prozent. Die Anforderungen seien mit Werten zwischen 3 und 5 Prozent gegenwärtig deutlich zu niedrig und hätten so auch bei der Credit Suisse zu einer Kultur risikoreicher Entscheide geführt, die schliesslich in deren Niedergang und Übernahme durch die UBS geendet habe. Mit dermassen tiefen Anforderungen an Banken sei es kein «Kunststück», dass die CS die Eigenkapitalanforderungen bis zum Schluss erfüllt habe. Um die Schweiz aus «der Geiselhaft von Grossbanken» zu befreien, brauche es einen «Kasten mit verschiedenen Instrumenten» für ein besseres Eigenkapital, eine andere Risikokultur und eine bessere Aufsicht, argumentierte Birrer-Heimo. Finanzministerin Karin Keller-Sutter stimmte der Motionärin darin zu, dass eine Betrachtung der Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften zentral sei. Jedoch sei der Bundesrat der Ansicht, dass solche Fragen vor der Umsetzung spezifischer Massnahmen erst im Rahmen der in der ausserordentlichen Session beschlossenen Aufarbeitung des TBTF-Instrumentariums geklärt werden sollten, weshalb er die Motion zur Ablehnung empfahl. Ebenfalls ablehnend zum Vorstoss positionierten sich die Fraktionen der SVP und der FDP sowie einzelne Personen aus der Mitte-Fraktion, während eine Grossmehrheit der Mitte-Fraktion, die beiden links-grünen Fraktionen und ein Mitglied der FDP-Fraktion erfolgreich für Annahme stimmten. Die geschlossen stimmende GLP-Fraktion enthielt sich zusammen mit einzelnen Personen aus den Fraktionen der SVP und der Mitte der Stimme.

Der Ständerat beschloss in der Frühjahrssession 2025 stillschweigend, die Motion Birrer-Heimo (sp, LU) für höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken bis zum Erscheinen der Botschaft zur Revision der TBTF-Gesetzgebung zu sistieren. Im Ratsplenum hatte WAK-SR-Sprecher Erich Ettlin (mitte, OW) dargelegt, dass die Anliegen dieser Motion und einer Motion Burgherr (svp, AG; Mo. 23.3462) bereits durch verschiedene unterdessen überwiesene Vorstösse der PUK abgedeckt würden. Auch der Nationalrat stimmte in der Sommersession 2025 einem entsprechenden Antrag ihrer Kommission zu.

Keine Bonuszahlungen für systemrelevante Banken (Mo. 21.3909)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Mittels Motion forderte Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (sp, LU) ein Verbot von Bonuszahlungen in systemrelevanten Banken – insbesondere bei den obersten Organen oder der Geschäftsführung von Banken mit impliziten oder expliziten Staatsgarantien. Verschiedenste Vorfälle der vergangenen Jahre – darunter der Niedergang der Credit Suisse – hätten gezeigt, dass bonusbetriebene und somit monetäre Anreizsysteme zu einer aggressiven Risikokultur führen könnten, wodurch Risk- und Compliance-Systeme komplett vernachlässigt würden, so die Luzernerin im Ratsplenum. Für das dadurch entstehende unverantwortliche Risiko dieser ursprünglich angelsächsischen Praktik hafteten letztlich die Steuerzahlenden. Finanzministerin Karin Keller-Sutter wandte im Namen des Bundesrats ein, dass in der ausserordentlichen Session vom April 2023 verschiedene Postulate überwiesen worden seien, welche die Thematik der variablen Vergütungen ebenfalls tangierten. Der Bundesrat plädiere also dafür, diesen Analysen nicht vorzugreifen, die Ergebnisse abzuwarten und darum die Motion abzulehnen. Mit ihrem Einwand vermochte die Finanzministerin allerdings nicht zu überzeugen: Mit 101 zu 70 Stimmen bei 22 Enthaltungen nahm der Nationalrat die Motion Birrer-Heimo im Mai 2023 deutlich an. Während der Widerstand aus den Fraktionen der SVP, der FDP und von zwei Personen der Mitte-Fraktion stammte, enthielt sich die Grünliberale Fraktion geschlossen und gemeinsam mit einzelnen Mitgliedern der SVP- und der Mitte-Fraktion.

Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten (Mo. 23.3448)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Eine Mehrheit der Mitglieder in Verwaltungsräten von systemrelevanten Unternehmen sollen das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein, damit diese nachhaltige Entscheidungen im Sinne der gesamtschweizerischen Interessen fällen, so die Forderung einer im April 2023 eingereichten Motion von Ständerat Marco Chiesa (svp, TI). Der SVP-Parteipräsident war der Ansicht, dass sich Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte zentraler Unternehmen mit der Schweiz identifizieren müssen, um auch abschätzen zu können, welche Folgen ein Entscheid auf das ganze Land hat. Die Motion war im Nachgang zum Zusammenbruch der Schweizer Grossbank Credit Suisse im März desselben Jahres eingereicht worden.
Ein Ordnungsantrag der SVP-Fraktion in der Frühlingssession 2023 im Nationalrat zur Zuweisung der Motion auf die Traktandenliste der ausserordentlichen Session zur Notfusion der Grossbank CS mit der UBS scheiterte mit 130 Stimmen zu 50 Stimmen deutlich, nachdem Nationalratspräsident Martin Candinas (mitte, GR) darauf verwiesen hatte, dass der Antrag gegen das ParlG verstosse, da der Bundesrat noch keine Gelegenheit für eine Stellungnahme gehabt habe.
Letzterer hatte sich im Vorfeld der ständerätlichen Behandlung schliesslich für eine Ablehnung der Motion ausgesprochen, da er die vorgeschlagene Massnahme als nicht zielführend erachtete, um verantwortungsvolle Entscheide in Teppichetagen sicherzustellen. Zudem widerspreche eine solche Massnahme dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU, gab die Regierung im Mai 2023 zu bedenken.
In der Sommersession 2023 befasste sich der Ständerat mit dem Anliegen. Die Motion wurde dabei zusammen mit sieben weiteren Vorstössen (Mo. 23.3217; Mo. 23.3449; Po. 23.3450; Mo. 23.3451; Mo. 23.3452; Mo. 23.3494; Mo. 23.3495) behandelt, welche ebenfalls im Zuge des Zusammenbruchs der Credit Suisse eingereicht worden waren. Ruedi Noser (fdp, ZH) verlangte mit einem Ordnungsantrag, die acht Vorstösse der zuständigen WAK-SR zur Vorberatung zuzuweisen. Mit einer Gesamtschau könne die Krise schneller und effizienter angegangen werden. Die Kommission könne bei der Beratung der acht Vorstösse die Vorlage des Bundesrates zur staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken (PLB-Vorlage), den Bericht zur Aufarbeitung der CS-Übernahme sowie weitere Vorstösse aus dem Nationalrat (etwa Mo. 21.3910 und Mo. 21.3909) einbeziehen. Thomas Minder (parteilos, SH) zeigte sich hingegen empört über den Ordnungsantrag und verlangte mit der Behandlung der Vorstösse im Rat ein schnelleres Vorgehen. Er sprach im Zusammenhang mit der früheren Rettung der UBS, der aktuellen CS-Rettung und den Diskussionen rund um Too-big-to-fail von «gravierenden Fehlentscheidungen» und wollte nicht «zum wiederholten Male seit der Finanzkrise 2007 eine Tour d'Horizon machen, x umfangreiche Berichte schreiben und Studien verfassen [...]». Das Problem «too big to fail» sei stattdessen jetzt anzugehen. Mit 31 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen folgte der Rat jedoch dem Antrag Noser und wies die Vorlagen der Kommission zur Vorprüfung zu.

Dans son communiqué de presse du 25 février 2025, la CER-CE a proposé à l'unanimité de rejeter la motion de Marco Chiesa (udc, TI) déposée à la suite de l’effondrement de la banque Credit Suisse. Celle-ci exigeait qu’une majorité des membres des conseils d'administration d’entreprises d'importance systémique possèdent la nationalité suisse et soient domiciliés en Suisse. En effet, selon la CER-CE, les thèmes évoqués dans la motion, ainsi que dans les interventions 23.3449, 23.3450 et 23.3452, sont traités par des interventions plus récentes de la CEP. La motion a finalement été retirée.

UBS beendet sämtliche Garantien des Bundes

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Rund ein halbes Jahr nach der Bekanntgabe der Übernahme der CS durch die UBS, gab die UBS Mitte August 2023 per Medienmitteilung bekannt, die Garantie- und Darlehensverträge mit dem Bund freiwillig zu beenden. Dies betraf konkret den Vertrag zur Verlustübernahmegarantie des Bundes in der Höhe von CHF 9 Mrd. sowie jenen zu den Liquiditätsdarlehen mit der SNB, wie aus den Medienmitteilungen des Bundesrats sowie der UBS hervorgeht. Beim Vertrag zu den Liquiditätsdarlehen handle es sich um die Tranche von CHF 100 Mrd., welche vom Bund mit einer Ausfallgarantie im Rahmen des Public Liquidity Backstops abgesichert worden war. Diese Kredite seien von der CS – seit Juni 2023 eine Tochtergesellschaft der UBS – bereits Ende Mai zurückbezahlt worden. Die zweite Tranche der Liquiditätshilfe, welche ebenfalls CHF 100 Mrd. betragen hatte und die im Rahmen der ELA+ ermöglicht worden war, seien von der CS nun ebenfalls vollständig zurückbezahlt worden. Wie der Tages-Anzeiger präzisierte, bleibe der Vertrag über diese zweite Tranche jedoch weiterhin gültig, ebenso die Finanzhilfen im Rahmen des ELA-Instruments im Umfang von CHF 50 Mrd. Der Bundesrat führte in seiner Medienmitteilung aus, dass mit der Beendigung dieser zwei Verträge sämtliche Risiken für den Bund und die Steuerzahlenden entfielen. Zudem hätten der Bund und die SNB aus diesen Garantien Einnahmen generieren können: Die UBS und die CS hätten dem Bund aus den Bereitstellungs- und Risikoprämien der Verlustgarantie sowie des PLB-Darlehens Beträge in der Höhe von CHF 193 Mio. und der SNB für die beiden Liquiditätsdarlehen CHF 537 Mio. entrichtet. Gemäss dem SNB-Zwischenbericht vom Juni 2023 seien auf den gedeckten Darlehen und Darlehen nach Notrecht gar Prämien und Zinsertrage von rund CHF 900 Mio. angefallen.
Die Reaktionen der Parteien zur Beendigung der Verträge fielen laut Medien gemischt aus. Während etwa die FDP ihre Finanzministerin Karin Keller-Sutter für das «verantwortungsvolle Politisieren» lobte und die Einnahmen durch den «Garantie-Deal» hervorhoben, hielten die Polparteien trotz Erleichterung über das Ende der Garantieverpflichtungen an ihrer Kritik am Umgang mit der CS-Krise fest, berichtete die Aargauer Zeitung (AZ) im Nachgang der Bekanntgabe. SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (AG) warnte etwa davor, sich von diesem Entscheid täuschen zu lassen, denn es sei «offensichtlich auch ein taktisches Manöver [der UBS], um politischen Bestrebungen nach einer strengeren Finanzmarktregelung den Wind aus den Segeln zu nehmen» (AZ). Er sehe gemäss AZ zudem die Gefahr, dass die UBS ohne die Kontrolle des «Garantieschirm[s] des Bundes» massenhaft Personal entlassen werde. SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi (ZG) schloss aus der raschen Beendigung der Garantien, dass «die finanzielle Lage der CS offensichtlich im März 2023 weit besser war, als sie dargestellt wurde» (AZ). Damit sei die Chance verpasst worden, beide Schweizer Grossbanken zu erhalten. Die Frage, «ob das durch die Behörden gewählte Rettungsszenario tatsächlich so alternativlos war», stellte sich auch Felix Wettstein (SO) von den Grünen (AZ). Die Mitte machte es zudem misstrauisch, dass «die Garantien so schnell obsolet geworden seien» (AZ): Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) zeigte sich zwar froh über diese Umstände, stellte jedoch die Frage in den Raum, was die UBS bei der Übernahme der CS schon alles gewusst habe und auf welcher Wissensgrundlage sie dieser zugestimmt habe. Im selben Zuge machte er die Forderung laut, dass die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) sich auch dieser Frage widmen soll. Die GLP hingegen tat die «Empörungspolitik von links und rechts» in Anbetracht der stabilisierten UBS und dem guten Ausgang für die Steuerzahlenden als «überzogen und kurzsichtig» ab. Einigkeit bestand gemäss AZ über alle Parteien hinweg einzig darüber, dass die TBTF-Regulierung verschärft und Lehren aus dem Fall CS gezogen werden müssten.

Organmitglieder und «risk takers» systemrelevanter Banken. Angemessene variable Lohnbestandteile (Mo. 23.3451)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Mittels Motion forderte Thomas Minder (parteilos, SH) im April 2023 eine Ergänzung des Bankengesetzes, so dass Organmitglieder und Mitarbeitende, die das Risikoprofil von SIB erheblich beeinflussen können (sogenannte «risk takers»), nicht mehr als das Doppelte ihres Fixlohns an variablen Lohnbestandteilen erhalten dürfen. Wie der Motionär in seiner Begründung ausführte, hätten nicht nachhaltige Vergütungssysteme von Banken sowohl zur Finanzkrise und anschliessenden Rettung der UBS sowie zum Niedergang der Credit Suisse geführt. Besonders problematisch seien dabei diejenigen Vergütungsstrukturen, die hauptsächlich auf variablen Lohnbestandteilen basierten und so zu Fehlanreizen führten. Obschon Banken infolge der Finanzkrise schärferen Kapital- und Liquiditätsanforderungen unterstehen und jeweils Stabilisierungs- und Notfallpläne vorlegen müssen, genössen sie bei der Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme noch immer weitgehende Freiheiten, so Minder. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass potenzielle Massnahmen betreffend die Vergütungen bereits Teil seines Berichts zur CS-Krise und zur TBTF-Regulierung seien. In der Sommersession 2023 behandelte der Ständerat die Motion schliesslich gemeinsam mit sieben weiteren Vorstössen (Mo. 23.3217, Mo. 23.3448, Mo. 23.3449, Po. 23.3450, Mo. 23.3452, Mo. 23.3494, Mo. 23.3495), die allesamt als Reaktion auf die CS-Krise eingereicht worden waren. Zu Reden gab dabei ein Ordnungsantrag von Ruedi Noser (fdp, ZH), der forderte, dass die acht Geschäfte der zuständigen WAK-SR zugewiesen werden. Die Kommission werde sich in naher Zukunft sowieso mit der bundesrätlichen Vorlage zur staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken (PLB) sowie mit zwei im Nationalrat angenommenen Motionen (Mo. 21.3910, Mo. 21.3909) auseinandersetzen und könne dabei zugleich auch die vorliegenden acht Vorstösse berücksichtigen, so das Argument Nosers. Dies sei im Sinne einer beschleunigten und effizienten Krisenbewältigung, die ein Zusammenwirken des Bundesrats, der Kommissionen und des Rats voraussetze. Der Ordnungsantrag wurde mit 31 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.

Im Dezember 2023 wurde die Motion schliesslich abgeschrieben, da Minder in der Zwischenzeit aus dem Ständerat ausgeschieden war.

Stärkung der Aufsicht über systemrelevante Banken durch Erweiterung der Aufsichts- und Sanktionsinstrumente der FINMA (Mo. 23.4336)

In der Wintersession 2023 lehnte der Ständerat eine Motion der WAK-SR zur Stärkung der Aufsicht über systemrelevante Banken durch eine Erweiterung der Aufsichts- und Sanktionsinstrumente der FINMA mit 26 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Wie Kommissionssprecher Erich Ettlin (mitte, OW) erklärte, werde die Vorlage des Public Liquidity Backstops aufgrund verschiedener Abklärungen wohl erst im Frühjahr oder Sommer 2024 gemeinsam mit der Analyse sämtlicher Instrumente der Finanzmarktstabilität zur Beratung in den Rat kommen. Aus diesem Grund fordere die Kommissionsmehrheit, wenigstens die «low-hanging fruits» bereits jetzt abzulesen und umzusetzen, so Ettlin. Namentlich handle es sich um drei Massnahmen, welche international bekannt und wirksam seien: erstens das Senior Manager Regime, in welchem individuell Manager-Verantwortlichkeiten aufgezeigt werden können, zweitens die Einführung einer Bussenkompetenz der FINMA für juristische Personen und drittens die Veröffentlichung der Ergebnisse der Stresstests, welche die Banken durchführen müssen.
Sowohl eine Minderheit Schmid (fdp, GR) als auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter argumentierten, dass es nicht zielführend sei, dem im Frühling beschlossenen Bericht über die Ereignisse rund um die CS, welcher im April 2024 fertiggestellt werde, Entscheidungen vorwegzunehmen, die in einen Gesamtkontext zu stellen seien. Während die Ständeratsmitglieder der Grünen und der SP die Motion mehrheitlich begrüssten und sie auch von Teilen der Mitte befürwortet wurde, lehnten sie die Ständerätinnen und -räte der FDP, SVP und GLP geschlossen ab.

Abgeltung der impliziten Staatsgarantie durch systemrelevante Banken (Mo. 23.3483)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Mittels Motion wollte SP-Nationalrätin Gabriela Suter (sp, AG) den Bundesrat damit beauftragen, rechtliche Grundlagen für eine finanzielle Abgeltung der impliziten Staatsgarantie von systemrelevanten Banken zu schaffen. Wie die Motionärin in der Frühjahrssession 2024 erklärte, könnten sich Banken, die too-big-to-fail seien, sicher sein, im Notfall vom Staat gerettet zu werden. Dies sei in den vergangenen 16 Jahren bereits zwei Mal geschehen: 2008 im Falle der UBS und nun 2023 erneut bei der Credit Suisse. Für solche Sicherheiten müssten die SIB – anders als die meisten Kantonalbanken – allerdings nicht bezahlen, was sie gegenüber anderen Banken ungerecht bevorzuge. Eine solche Ex-Ante-Abgeltung sei in der Vorlage des Public-Liquidity-Backstop bereits vorgesehen, weshalb der Bundesrat die Motion ablehne, entgegnete Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Diese Position nahm auch der Nationalrat ein und lehnte die Motion mit 130 zu 61 Stimmen ab: Die SP- und die Grüne Fraktionen sowie zwei Mitglieder der Mitte-Fraktion unterlagen den übrigen Fraktionen damit stimmenmässig deutlich. Es zeigte sich in der grossen Kammer somit dasselbe Bild wie zuvor bereits bei der inhaltlich gleichen Motion der Grünen Fraktion (Mo. 23.3479).

Abgeltung für Staatsgarantie (Mo. 23.3479)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Die implizite Staatsgarantie für systemrelevante Banken soll künftig abgegolten werden, dies forderte eine Motion der Grünen Fraktion im Frühling 2023. Die Rettungen der UBS und der Credit Suisse hätten gezeigt, dass SIB aufgrund der faktisch bestehenden Staatsgarantie eine erhöhte Risikobereitschaft aufwiesen. Die Schweiz kenne das Abgeltungsregime bereits auf kantonaler Ebene; so entschädigten 21 von 24 Kantonalbanken den jeweiligen Kanton für ihre Staatsgarantie, erklärte Fraktionssprecher Gerhard Andrey (gp, FR) dem Ratsplenum in der Frühlingssession 2024. Er illustrierte weiter, dass diese staatlichen Interventionen als Versicherung für den absoluten Notfall zu betrachten seien und «[e]ine Versicherung hat bekanntlich einen Preis – einen Preis dafür, dass letztendlich immer der Staat intervenieren muss, wenn beim Absturz eines einzigen Instituts die gesamte Volkswirtschaft ins Straucheln geraten kann». Der Bundesrat lehne ein solches Ansinnen ab, da eine Ex-Ante-Abgeltung im noch hängigen Public Liquidity Backstop bereits vorgesehen sei und die Thematik zudem im bundesrätlichen Bericht zum Fall CS abgehandelt werde, begründete Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Die Motion vermochte im Nationalrat nicht über die Fraktionen der Grünen und der SP sowie zwei Personen aus der Mitte-Fraktion hinaus zu mobilisieren und wurde schliesslich mit 130 zu 60 Stimmen abgelehnt. Sie erlitt damit dasselbe Schicksal wie die inhaltlich beinahe deckungsgleiche Motion Suter (sp, AG; Mo. 23.3483).

Einleitung der notwendigen Schritte zur Einführung eines Trennbankensystems für systemrelevante Banken (Mo. 23.3478)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Eine im April 2023 eingereichte Fraktionsmotion der Grünen forderte die Einführung eines Trennbankensystems für systemrelevante Banken. Das Trennbankensystem, welches etwa die USA bereits in der Vergangenheit kannten, besteht in einer strikten Trennung verschiedener Geschäftsfelder einer Bank. Ein solches System könne zu einer Entflechtung des risikoreichen Investmentbankings von den Geschäftsbanken führen, die spürbar risikobehaftete Kultur des Investmentbankings reduzieren und damit nicht zuletzt eine verantwortungsbewusstere Managementkultur bewirken, wie aus der Begründung der Motion hervorgeht. Mit der nun riesigen UBS sei das Risiko eines verheerenden Konkurses noch einmal gewachsen und soll deshalb nicht «noch weiter auf die öffentliche Hand und auf Kleinsparerinnen und Kleinsparer übertragen» werden, erklärte Felix Wettstein (gp, SO) in der Frühjahrssession 2024. Die Grüne Fraktion sei aus diesem Grund der Ansicht, dass es neben höheren Anforderungen für Eigenmittelanteile und Grössenbeschränkungen für SIB auch strikte Vorschriften zur Trennung von Geschäftsfeldern brauche, denn das risikoreiche Investmentbanking brauche keine öffentliche Bürgschaft. Der Bundesrat lehne die Motion ab, weil die Option eines Trennbankensystems sowie die Frage, ob und welche systemischen Massnahmen in der Prävention helfen könnten im bundesrätlichen Bericht zur den Ereignissen rund um die CS behandelt werde, führte Finanzministerin Karin Keller-Sutter aus. Mit 85 zu 68 Stimmen bei 33 Enthaltungen lehnte der Nationalrat die Motion schliesslich ab. Während die Fraktionen der Grünen und der SP geschlossen für Annahme stimmten, lehnten sie die Fraktionen der FDP und GLP ebenso geschlossen ab. Die Fraktionen der Mitte und der SVP zeigten sich in dieser Frage gespalten, wobei die hohe Zahl an Enthaltungen allesamt aus der SVP-Fraktion stammte.

Staatsgarantien für Banken an soziale Kriterien knüpfen (Mo. 23.3458)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Im Falle der Gewährung einer direkten oder indirekten staatlichen Beihilfe aus Bundesmitteln soll der Bundesrat den betroffenen systemrelevanten Banken oder deren Konzernobergesellschaften künftig Massnahmen zur Abfederung der sozialen Folgen für die Angestellten oder zur Erhaltung ihrer Arbeitsplätze anordnen können; dies forderte eine Motion Porchet (gp, VD), die im Nachgang der CS-Krise vom März 2023 eingereicht worden war, welche in der Fusion mit der UBS geendet hatte und in deren Zusammenhang eine Zunahme an Entlassungen von Arbeitnehmenden zu beobachten war. Wie die Motionärin im Ratsplenum der Frühlingssession 2024 darlegte, zeige sich in Anbetracht des erheblichen Anstiegs der Stellensuchenden in der Bankenbranche eine sehr einseitige Verteilung der Vorteile dieser staatlich subventionierten Übernahme: Zu den Gewinnenden zählten das Management sowie die Aktionärinnen und Aktionäre, während sich die einfachen Arbeitnehmenden, die nun mit grossen Unsicherheiten konfrontiert seien, unter den Verlierenden wiederfänden. Trotz erheblichen Unterstützungssummen für die Fusion plane der Bundesrat derzeit keine sozialen Massnahmen für die Arbeitnehmenden und habe dem Parlament stattdessen einen Kredit von CHF 5 Mio. für eine externe Begleitung sowie externe befristete Angestellte im Übernahmeprozess beantragt.
Der Bundesrat beantrage die Ablehnung der Motion, denn der Frage nach den Bedingungen für den Erhalt von Staatshilfen widme er sich bereits im Evaluationsbericht der TBTF-Gesetzgebung, erklärte Finanzministerin Karin Keller-Sutter in der Frühjahrssession 2024. Die staatliche Beihilfe ziele zudem darauf ab, die Bank zu stabilisieren und nicht die variablen Vergütungen weiterhin auszurichten, womit sie inhärent dem unkontrollierten Arbeitsplatzverlust entgegenwirke und damit einen sozialen Effekt ausübe. Im Ratsplenum stiess die Motion auf verhärtete Fronten: Mit 132 zu 60 Stimmen unterlagen die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und der SP dem ebenso geschlossen stimmenden rechts-bürgerlichen Block.

Verantwortung des obersten Kaders bei systemrelevanten Banken erhöhen (Mo. 23.3462)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Im Kontext der Krise rund um die Credit Suisse im März 2023 forderte eine Motion Burgherr (svp, AG) den Bundesrat dazu auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Verantwortung des obersten Kaders bei systemrelevanten Banken zu erhöhen. Konkret schlug Thomas Burgherr vor, dass in Fällen, in welchen der Bund eine Bank retten muss (etwa 2008 bei der UBS und 2023 bei der CS), deren oberstes Kader 50 Prozent ihres Gesamteinkommens der letzten zehn Jahre, bestehend aus dem regulären Lohn sowie den Boni, an die Bank zurückzahlen muss. Dies solle einen unternehmerischen Anreiz schaffen, weniger riskante Geschäfte mit fremden Geldern einzugehen, und so künftige Bankenkrisen verhindern, erklärte der Motionär in der Frühlingssession 2024 dem Nationalrat. Dies funktioniere auch in der Privatwirtschaft, wo Unternehmende für jeden investierten Franken hafteten – entsprechend verantwortungsvoll und vorsichtig würden sie agieren. Der Bundesrat äusserte sich in seiner Stellungnahme ablehnend zur Motion: Ein Bericht in Erfüllung eines Postulats Andrey (gp, FR; Po. 21.3893), der sich auch mit den Vergütungen von SIB auseinandersetze, sei gegenwärtig beim EFD in Erarbeitung. Der Bundesrat wollte sich derzeit folglich nicht zu konkreten Massnahmen verpflichten lassen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter verwies in der Session zusätzlich auf den im April 2024 erscheinenden TBTF-Bericht des Bundesrats. Eine Koalition aus Mitgliedern der SP-, der Grünen-, der GLP- und der SVP-Fraktionen nahm die Motion mit 120 zu 55 Stimmen bei 18 Enthaltungen an. Gegen die Motion hatten einzig die Fraktionen der FDP.Liberalen und der Mitte gestimmt, während die Enthaltungen von einem Grossteil der Grünen-Fraktion sowie von einzelnen Mitte-Mitgliedern stammten.

In der Frühjahrssession 2025 stimmte der Ständerat einem Antrag der WAK-SR, die Motion Burgherr (svp, AG) für die Erhöhung der Verantwortung des obersten Kaders bei systemrelevanten Banken bis auf Weiteres zu sistieren, stillschweigend zu. Wie Kommissionssprecher Erich Ettlin (mitte, OW) im Ratsplenum darlegte, seien inzwischen verschiedene Vorstösse der PUK überwiesen worden, die das Anliegen dieser und der ebenfalls vom Nationalrat bereits angenommenen Motion Birrer-Heimo (sp, LU; Mo. 21.3910) aufgegriffen hätten. Die Kommission sei daher der Ansicht, dass zunächst die Botschaft zur Weiterentwicklung der TBTF-Gesetzgebung abgewartet werden solle. Der Nationalrat schloss sich diesem Entschluss in der Sommersession 2025 stillschweigend an.

Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Rund ein Jahr nach dem Untergang der Credit Suisse (CS) publizierte der Bundesrat im April 2024 einen Bericht zur Bankenstabilität, in welchem er die Ereignisse aufarbeitete. Der Bericht, welcher in der ausserordentlichen Session 2023 beschlossen worden war, erfülle einerseits die Prüfaufträge gemäss der Botschaft über den Nachtrag Ia im Voranschlag 2023 sowie verschiedener Postulate betreffend die Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung (siehe etwa Po. 23.3438, Po. 23.3439, Po. 23.3440, Po. 23.3441 und 23.3442, Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447), erklärte der Bundesrat einleitend. Der Bericht sei das Ergebnis einer breit angelegten behördeninternen und -externen Analyse des TBTF-Dispositivs. Obschon sich viele dieser nationalen und internationalen Massnahmen zur Förderung der Finanzstabilität bewährt hätten, bestünden bei der Gesetzgebung noch verschiedene Lücken. Zu deren Schliessung schlug der Bundesrat ein Paket aus insgesamt 22 Massnahmen zur direkten Umsetzung sowie sieben weitere zu prüfende Massnahmen vor, die in erster Linie auf systemrelevante Banken und konkret auf die UBS als letzte Schweizer globale SIB abzielten. Das vorgeschlagene Massnahmenpaket lasse sich in die drei Stossrichtungen «Dispositiv im Bereich der Prävention stärken», «Liquiditätsdispositiv stärken» und «Instrumentarium für den Krisenfall erweitern» unterteilen, in welchen wiederum insgesamt sechs Handlungsfelder identifiziert wurden, die durch die Massnahmen angegangen werden sollen.

Im Handlungsfeld zur Verbesserung der Prävention will der Bundesrat anhand expliziter regulatorischer Anforderungen sowie einem breiteren Instrumentarium der FINMA (beispielsweise in Form einer erweiterten Auskunfts- und Meldepflicht oder einer Bussenkompetenz) bei SIB eine gute Unternehmensführung und ein verantwortungsvolleres Risikomanagement bewirken. Solche Anforderungen könnten einerseits in einer klaren Zuweisung von Verantwortlichkeiten in einem Senior Managers Regime und andererseits in strengeren Regelungen bei Boni wie etwa Sperrfristen oder Rückforderungsklauseln liegen. Im Rahmen des zweiten Handlungsfelds zog der Bundesrat zudem eine quantitative und qualitative Stärkung der Eigenmittelanforderungen in Betracht, um die Kapitalbasis von SIB sowie die Abwickelbarkeit zu verbessern. Weiter soll im dritten Handlungsfeld die Frühintervention und Stabilisierung gestärkt werden, indem der FINMA zusätzliche Möglichkeiten und Pflichten für die Frühinterventionen auferlegt werden. Zur Behebung des Handlungsbedarfs im Bereich der Liquidität müsse die Liquiditätssicherung vonseiten der SIB sowie des gesamten Bankensektors ausgebaut werden. An dieser Stelle wies der Bundesrat darauf hin, dass seit 2024 eine Regelung in Kraft sei, gemäss welcher SIB eine höhere bankeigene Liquidität halten müssten. Erstrebenswert sei zudem der Ausbau des Potenzials zur Liquiditätsversorgung durch die SNB als letzte Instanz. Nicht zuletzt soll die staatliche Liquitätssicherung in Form des Public Liquidity Backstops gemäss bundesrätlichem Vorschlag vom September 2023 ins ordentliche Recht überführt werden. Im Rahmen der Erweiterung des Kriseninstrumentariums sollen im fünften Handlungsfeld die Abwicklungsplanung verbessert und die Risiken ihrer Umsetzung minimiert werden, damit eine SIB im Krisenfall geordnet aus dem Markt austreten könne. Sechstens und letztens müsse die Krisenorganisation sowie die behördliche Zusammenarbeit genauer betrachtet und allenfalls besser geregelt werden.
Der Bundesrat wies im Bericht abschliessend darauf hin, dass bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen jedoch auch die Ergebnisse der Untersuchung der Parlamentarischen Untersuchungskommission berücksichtigt werden müssen.

Staatsgarantien für Banken an Nachhaltigkeitskriterien knüpfen (Mo. 23.3460)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Sustainable Finance

Die Gewährung von direkten oder indirekten staatlichen Beihilfen aus Bundesmitteln an systemrelevante Banken soll an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden können, forderte eine Motion Ryser (gp, SG). Konkret soll der Bundesrat in solchen Fällen die Kompetenz erhalten, den SIB und deren Konzernobergesellschaften Massnahmen im Bereich nachhaltiger Finanzflüsse anzuordnen. Finanzielle Verpflichtungen des Bundes in dieser Höhe reduzierten erstens den Spielraum, andere zentrale Ziele für das Wohlergehen der Bevölkerung, wie etwa die Anpassung an den Klimawandel, zu verfolgen. Zweitens sei stossend, dass beispielsweise im Fall CS CHF 109 Mrd. an eine SIB gingen, die gemäss dem Pariser Klimaabkommen eigentlich einen zentralen Beitrag an die Erfüllung der Klimaziele hätte leisten müssen – einem Ziel, dem die CS mit ihren Investitionen «diametral entgegenstand», so die Motionärin in der Sondersession 2024. Wie Karin Keller-Sutter daraufhin darlegte, sei der Bundesrat der Ansicht, dass Nachhaltigkeitskriterien keine grosse Too-big-to-fail-Relevanz hätten, weshalb er die Motion ablehne. Mit 119 zu 59 Stimmen beschloss der Nationalrat die Ablehnung der Motion. Zustimmung fand sie einzig bei den geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen sowie bei einer Person aus der Mitte-Fraktion.

Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten (Mo. 23.3455)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

En avril 2023, le groupe UDC du Conseil national a déposé une motion chargeant le Conseil fédéral de prendre des mesures afin que les entreprises suisses d'importance systémique prennent mieux en compte les intérêts économiques de la Suisse dans leurs décisions. Pour ce faire, les dépositaires demandent que la majorité des membres des conseils d'administration des entreprises concernées soient de nationalité suisse et résident dans le pays.
Lors de la séance du Conseil national en juin 2024, Thomas Aeschi (udc, ZG) a pris la parole au nom du groupe UDC. Selon lui, les membres des conseils d'administration de certaines grandes banques suisses et autres institutions d'importance systémique changent très souvent et n'ont parfois aucun lien avec la Suisse. Le groupe UDC considère donc que ces personnes manquent d'attachement au pays et ne prennent pas suffisamment en compte les intérêts nationaux dans leurs décisions. Pour garantir la stabilité de la croissance économique suisse, il est essentiel que les membres des conseils d'administration de ces groupes, en tant que décideurs et responsables, s'identifient à la Suisse et se préoccupent des répercussions de leurs décisions stratégiques sur le pays et sa population.
Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion de l'UDC. S'exprimant au nom du gouvernement, Beat Jans a expliqué qu'aucune preuve n'indique que des critères de nationalité ou de résidence contribuent réellement à une bonne gestion d'entreprise. Au contraire, selon le conseiller fédéral, ces critères pourraient fortement restreindre les entreprises dans leur recrutement de membres qualifiés, ce qui pourrait nuire à leur performance économique et à leur compétitivité. A l'issue du débat, la motion a été refusée par 104 voix (27 PLR, 40 PS, 23 Vert-e-s, 5 Centre, 9 Vert'libéraux) contre 89 (65 UDC, 23 Centre, 1 PLR) et 1 abstention. L'UDC ne réussisant à convaincre quune frange des députés et députées du groupe du Centre.

UBS Stabilisierungs- und Notfallpläne werden überarbeitet

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Gemäss den Vorgaben der gegenwärtigen Too-big-to-fail-Gesetzgebung muss die UBS als SIB Notfallpläne bereithalten, um im Krisenfall ihre Sanierung oder Abwicklung zu gewährleisten, ohne dass für die Schweiz ein Schaden entstehen würde. Wie die Finanzmarktaufsicht im Oktober 2024 per Medienmitteilung bekanntgab, habe sie die jährliche Genehmigung der UBS-Abwicklungspläne aufgrund der Übernahme der Credit Suisse ausgesetzt und beauftrage die UBS nun damit, ihre Stabilisierungs- und Notfallpläne nochmals zu überarbeiten. Der von der UBS präferierte Abwicklungsplan sehe gegenwärtig vor, die Bank über eine Rekapitalisierung zu stabilisieren – eine sogenannte «Single Point of Entry»-Restrukturierung. Die Finma liess vermerken, dass die UBS kapitalmässig gut abgesichert und ihre Rekapitalisierungskapazität nach der CS-Krise weiterhin intakt sei. Der Fall «CS» habe allerdings gezeigt, dass Krisen in ihrem Verlauf unberechenbar seien, denn trotz ausreichender Kapitalisierung habe ein Vertrauensverlust zu erheblichen Liquiditätsabflüssen und schliesslich zum Untergang der CS geführt. Der UBS-Notfallplan könne nun nach der Integration der Credit Suisse nicht mehr für alle Notfallsituationen eine Stabilisierung gewährleisten und entspreche daher nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund forderte die Finma neben der Weiterführung des Geschäftsbetriebs zusätzliche Handlungsoptionen zur Abwendung einer Krise, ohne dass die Systemstabilität gefährdet oder auf Steuergelder gezählt werde. Sie verwies in ihrer Medienmitteilung auf die Möglichkeit eines Marktaustritts oder des Verkaufs einzelner Geschäftssegmente respektive der gesamten Bank. Weiter forderte die Finma den Bund dazu auf, Änderungen auf Gesetzesstufe vorzunehmen, damit sie im Krisenfall mehr Flexibilität erhalte. Weiter müsse zeitnah ein Public Liquidity Backstop eingeführt werden, damit die nötige Liquiditätszufuhr für die Grossbank auch bei der Sanierung oder Liquidation garantiert sei.

Eine breit abgestützte Abwicklungsplanung sei gemäss Presse unentbehrlich, da es im Falle einer Schieflage der neuen Megabank UBS keine weitere Schweizer Grossbank mehr gebe, die in die Bresche springen könnte. Gemäss Aargauer Zeitung habe die UBS bereits mit den entsprechenden Arbeiten begonnen und werde die Pläne spätestens 2026, mit Abschluss der Integration der CS, vorlegen. UBS-Chef Sergio Ermotti bemängelte jedoch, dass die Regulierung in der Schweiz die internationale Wettbewerbsfähigkeit der UBS gegenüber den US-Banken hemme, weshalb die Finma die UBS nicht zu stark regulieren sollte, berichtete die NZZ.

Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise

Dossier: PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS

Ende Dezember 2024 publizierte die Parlamentarische Untersuchungskommission den Schlussbericht zu ihrer Untersuchung über die Geschäftsführung der Behörden in der CS-Krise. Im Rahmen der Arbeiten der PUK, die den Umgang des Gesamtbundesrats, des EFD, der Finma, der SNB und des RAB mit dem Zusammenbruch der CS beurteilte, seien während eineinhalb Jahren und 45 Sitzungen insgesamt 79 Anhörungen durchgeführt und mehr als 30'000 Seiten analysiert worden. Übergeordnet kam die PUK dabei zum Schluss, dass die Ursache für die Krise der Credit Suisse im jahrelangen Missmanagement durch den Verwaltungsrat sowie durch die Geschäftsleitung, die den zahlreichen durch die Finma verordneten Massnahmen ungenügend nachgekommen seien, zu verorten sei und nicht in Behördentätigkeiten. Die Kommission unterstrich in ihrem Bericht jedoch, dass sich ihr Auftrag auf die Geschäftstätigkeiten der Bundesbehörden beschränkte. Wie aus der Medienmitteilung hervorgeht, habe die PUK für die Untersuchung insgesamt vier Phasen der CS-Krise unterschieden, wobei die erste Phase die Entwicklungen vor der Krise in den Jahren 2015 bis Sommer 2022, die zweite Phase den Zeitraum von Herbst 2022 bis Mitte März 2023, die dritte Phase die Akutphase vom 15. bis 19. März 2023 und die vierte Phase die Umsetzung der Fusion ab März 2023 umfasste. Der Fokus der Analyse lag gemäss PUK auf den drei ersten Phasen.

In der Vorkrisenphase wurde das Augenmerk der Analyse auf die Weiterentwicklung der TBTF-Regulierung gelegt. Gemäss PUK habe die Verschärfung des TBTF-Regimes in der Politik und daraus folgend auch in der Verwaltung ab 2015 mehr Widerstand erfahren, da der Bundesrat und das Parlament ab diesem Zeitpunkt verstärkt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der SIB Rechnung hätten tragen wollen. Dabei sei bei der Umsetzung dieser internationalen Standards – entgegen den Positionen der Finma und der SNB – zu stark Rücksicht auf die Anliegen der SIB genommen worden, indem die Übernahme dieser Standards verzögert erfolgt sei und verlängerte Übergangsfristen gewährt worden seien. Insbesondere in späteren Phasen der Entwicklungen ins Gewicht gefallen sei, dass der Bundesrat unter anderem bei der Einführung eines Public Liquidity Backstops zu zögerlich vorgegangen sei – die Eckwerte dazu wurden erst 2022 präsentiert. Die wichtigsten Finanzplätze hätten einen solchen bereits Jahre zuvor eingeführt. Die Beurteilung der Geschäftsführung der Finma habe ausserdem gezeigt, dass sie ihre Aufsichtstätigkeit zwar intensiv ausgeübt habe, diese aber nur eine eingeschränkte Wirkung entfaltet habe, zumal die CS trotz zahlreicher Enforcementverfahren und Warnungen in mehrere Skandale verwickelt gewesen sei. Die Finma habe aus Sicht der PUK die Gelegenheit verpasst, gegenüber der Credit Suisse einen Gewährsentzug auszusprechen und damit den entsprechenden Führungskräften aufgrund der nicht erbrachten Gewähr einer einwandfreien Geschäftstätigkeit ihre Kompetenzen zu entziehen. Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass die Finma der CS 2017 umfassende Eigenmittelerleichterungen gewährt habe, so dass diese die regulatorischen Eigenmittelvorschriften länger erfüllt habe, als dies ohne Erleichterungen der Fall gewesen wäre.

Die zweite Phase lief im Herbst 2022 an, als sich die Situation der Credit Suisse deutlich verschlechterte, die Grossbank Anfang Oktober und Ende Dezember massive Liquiditätsabflüsse erlitt und daraufhin kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand. Bereits ab August hätten die Behörden ihre Koordinationsgremien für den Krisenfall aktiviert und seien im Oktober schliesslich in den Krisenmodus gewechselt. Beinahe unverzüglich seien Krisenszenarien erarbeitet worden, die gemäss PUK sämtliche relevanten Alternativen in Betracht zogen und die sowohl die vom bestehenden TBTF-Regelwerk vorgesehenen (ELA, Abwicklung), aber auch neue Massnahmen (TPO, ELA+, Übernahme) umfassten. An dieser Stelle sei jedoch zu bemängeln, dass die interbehördliche Kommunikation nicht einwandfrei funktioniert habe, so die PUK. Dies sei einem früheren behördlichen Eingreifen womöglich im Weg gestanden. Nicht zuletzt habe der damalige Vorsteher des EFD Ueli Maurer den Gesamtbundesrat im Herbst 2022 nicht ausreichend informiert, wobei auch die von ihm und dem SNB-Präsidenten Thomas Jordan abgehaltenen informellen Meetings – die im Übrigen unmittelbar nach der Übernahme des Departements durch Karin Keller-Sutter abgesetzt wurden – zu wenig mit den regulären Krisenstrukturen koordiniert gewesen seien. Der fehlende gesetzlich verankerte PLB habe zudem verhindert, dass die Behörden bereits im Herbst vertrauensbildend hätten eingreifen können, ohne auf Notrecht zurückgreifen zu müssen.

Als Akutkrisenphase bezeichnete die PUK jene vier Tage im März 2023, in welchen die Fusion verhandelt und vorbereitet wurde. Die Bundesbehörden seien von den Auswirkungen der US-amerikanischen Regionalbankenkrise überrascht worden und hätten daher ihre Abklärungen zu den Szenarien noch nicht vollständig abschliessen können. Obschon der Bundesrat vorsichtshalber weitere Szenarien weiterverfolgt habe, sei die Fusion die präferierte Alternative gewesen. Die PUK würdigte in ihrem Bericht, dass bei der weiterführenden Lösungssuche auf die Ausgewogenheit der Interessen der CS und der UBS sowie auf die finanziellen Auswirkungen für den Bund geachtet worden sei, und kam daraufhin zum Schluss, dass die Anwendung des Notrechts rechtmässig gewesen sei. Aufgrund der Akutsituation sei es nachvollziehbar, dass eine Alternative mit einer ausländischen Bank zu diesem Zeitpunkt als nicht mehr umsetzbar eingeschätzt wurde, obgleich eine solche für die Wettbewerbssituation der Schweiz wahrscheinlich längerfristig besser gewesen wäre.

Zusammenfassend erklärte die PUK, dass die CS-Krise verschiedene Schwachstellen der TBTF-Regulierung zutage gebracht und gezeigt habe, dass diese einer Vertrauenskrise nicht standhalten könne. Obschon die PUK die Bewältigung der CS-Krise durch die Behörden im März 2023 insgesamt positiv beurteile, müssten aus dieser dennoch Lehren gezogen werden – insbesondere in Anbetracht dessen, dass der Staat nun bereits zum zweiten Mal die Abwicklung einer systemrelevanten Bank habe verhindern müssen und die Schweiz jetzt nur noch über eine einzige global systemrelevante Bank verfüge. Handlungsbedarf bestehe gemäss PUK sowohl auf Vollzugs- als auch auf Gesetzesebene sowie bei der Berücksichtigung internationaler Verflechtungen von international tätigen Schweizer SIB bei der künftigen Abwicklungsplanung. Die PUK kam weiter zum Schluss, dass Erleichterungen bei Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen künftig eingeschränkt werden müssten. Verbesserungsbedarf bestehe zudem bei der Berücksichtigung wichtiger Marktindikatoren, der Regelung der Revisionsaufsicht, dem Informationsaustausch im Gesamtbundesrat sowie unter den Behörden, der Abstimmung behördlicher Tätigkeiten und dem Risikomanagement sowie der Krisenfrüherkennung. Es sei ausserdem von grosser Bedeutung, in der neuen TBTF-Regulierung dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Schweiz mit dem Niedergang der Credit Suisse nur noch über eine Grossbank verfüge, die in ihrer Grösse das Schweizer BIP um ein Vielfaches übersteige. Im Rahmen des Berichts richtete die parlamentarische Untersuchungskommission zwanzig Empfehlungen an den Bundesrat und reichte als Schlussfolgerung ihrer Untersuchung sechs Postulate (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543), vier Motionen (Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528) und eine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 24.474) ein.

Très attendue, la publication du rapport de la Commission d'enquête parlementaire (CEP) sur la gestion de la crise de Credit Suisse par les autorités a suscité de nombreuses réactions dans les médias. En particulier, la presse a cherché à identifier les responsables de la chute de la deuxième banque helvétique.

D'une part, les dirigeants de la banque – particulièrement épinglés dans le rapport – ont subi un flot de critiques. Les noms de Tidjane Thiam et Thomas Gottstein, qui se sont succédé au poste de directeur général, ainsi que d'Urs Rohner et Axel Lehmann, présidents du conseil d'administration respectivement de 2011 à 2021, et de janvier 2022 à juin 2023, ont été évoqués à maintes reprises. Le dernier nommé aurait notamment fait preuve d'un grave manque de discernement sur la situation de Credit Suisse, selon la CEP. A plusieurs reprises, son optimisme exacerbé aurait été en décalage total avec les difficultés réelles de la banque. Les médias ont également évoqué les systèmes d'incitation défaillants au sein de la banque, poussant à une prise de risque excessive, tout comme le fait que la banque ait distribué CHF 39.8 milliards de bonus à ses dirigeants entre 2010 et 2022, alors même qu'elle avait essuyé CHF 33.7 milliards de pertes dans le même temps.

D'autre part, les acteurs institutionnels en ont également pris pour leur grade. L'ancien ministre des finances Ueli Maurer, à qui il est reproché d'avoir organisé des «meetings secrets» avec des hauts responsables de Credit Suisse, ainsi que de ne pas avoir suffisamment informé sa successeure Karin Keller-Sutter de la mauvaise santé financière de la banque, s'est défendu dans une interview accordée au Tages-Anzeiger. Considérant que la CEP avait fait de lui un «bouc émissaire», il a assuré qu'il agirait exactement de la même manière si c'était à refaire. La situation exigeait la plus grande discrétion, raison pour laquelle les informations ont été transmises de manière orale et peu de personnes ont été mises dans la confidence de ces rendez-vous confidentiels. L'ex-conseiller fédéral a admis ne pas avoir eu confiance en l'administration pour éviter des fuites qui auraient pu, si la situation avait été dévoilée au grand jour, accélérer la chute de la banque et déclencher une crise financière mondiale. L'UDC a pris la défense de son ancien ministre: sa prudence aurait été une conséquence logique après les fuites issues du département d'Alain Berset durant la crise du Covid-19. Pour le parti conservateur, les coupables étaient à chercher du côté de la Finma. Cette dernière, en permettant l'application du filtre réglementaire ayant masqué les problèmes de capitalisation de Credit Suisse – un mécanisme d'allégement temporaire des exigences en matière de fonds propres –, aurait commis une faute impardonnable. Le chef de la fraction UDC sous la coupole, Thomas Aeschi (ZH), a notamment réclamé le départ de la présidente du régulateur des marchés financiers Marlène Amstad. La lecture était différente à gauche de l'échiquier politique, où l'on a réclamé plus de moyens pour la Finma, qui se serait fait danser sur le ventre par Credit Suisse durant de longues années. Le président du parti socialiste Cédric Wermuth (AG) a critiqué les liens jugés étroits entre les partis bourgeois et le monde de la finance. Enfin, Karin Keller-Sutter a également reçu des reproches pour ne pas avoir informé assez tôt ses collègues du Conseil fédéral. Son parti, le PLR, a cependant loué son management de crise engagé, ayant permis d'éviter une crise financière mondiale.

Sur un ton plus positif, l'Aargauer Zeitung a rappelé l'efficacité avec laquelle les autorités ont agi, en particulier au vu du nombre d'acteurs impliqués (DFF, Finma, BNS, SFI, AFF, OFJ, etc.). Si certains noms sortent du lot, il ne faut pas oublier l'engagement intense de nombreux offices, collaborateurs et collaboratrices, en particulier durant la période la plus aiguë de la crise. Le rôle de la secrétaire d'Etat aux questions financières internationales, Daniela Stoffel, a été mis en avant. La diplomate a organisé la rencontre entre dirigeants ayant mis sur les bons rails la reprise de Credit Suisse par UBS. Elle aurait également joué, de concert avec le président de la BNS Thomas Jordan, un rôle actif dans la négociation du prix de la transaction.

En vue de la longue période de révision législative qui s'annonçait, l'Association suisse des employés de banque (ASEB) a lancé un appel: les autorités ne doivent plus se laisser intimider par les cadres supérieurs des banques. La Finma et le Conseil fédéral ont permis que les dirigeants de Credit Suisse mènent la banque droit dans le mur, mettant en danger des milliers d'emplois. Dans un premier temps, l'appel semble avoir été entendu par la classe politique, qui s'est montrée unie pour soutenir les propositions de la CEP, adoptées lors de la session de printemps par le Parlement. Après l'annonce des mesures prévues par le Conseil fédéral en juin, cette belle unité a commencé à se morceler. Les mois suivants ont montré qu'UBS n'allait pas se laisser imposer certaines réglementations sans agir et que le soutien du Parlement n'allait pas de soi sur tous les points.

In der Frühjahrssession 2025 begrüsste Ständeratspräsident und PUK-Mitglied Andrea Caroni (fdp, AR) die kleine Kammer zur Beratung des PUK-Berichts sowie der zehn daraus entstandenen Vorstösse (Mo. 24.4525, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528, Po. 24.4533, Po. 24.4534, Po. 24.4535, Po. 24.4536, Po. 24.4537, Po. 24.4538). Daraufhin übernahm PUK-Präsidentin Isabelle Chassot (mitte, FR) das Wort und erläuterte, dass sechs der sieben PUK-Ständeratsmitglieder den Bericht, die Vorstösse sowie verschiedene Empfehlungen im Folgenden gemeinsam präsentieren, womit die Einstimmigkeit der Kommission zu den Schlussfolgerungen des Berichts zum Ausdruck kommen solle. Neben der Ausgangslage und den Herausforderungen bei der Arbeit der Kommission legte Chassot schliesslich auch den Mehrwert des Berichts sowie dessen Hauptergebnisse noch einmal dar. Daraufhin erläuterte Matthias Michel (fdp, ZG), dass die PUK den Bundesrat dazu auffordere, in seinen regelmässigen Evaluationsberichten über systemrelevante Banken auch eine umfassende strategische Analyse der Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs zu integrieren und diese auch künftig alle zwei Jahre vorzulegen. Die PUK empfehle zudem, die Finma sowohl bei den Enforcement-Verfahren als auch bei den prudenziellen Entscheidungen institutionell zu stärken und begrüsse die diesbezüglich bereits beschlossenen Massnahmen, führte Heidi Z'graggen (mitte, UR) die Präsentation des Berichts fort. Sie unterstrich zudem, dass sich die PUK dafür einsetze, dass die Qualität und Quantität der Eigenmittel von SIB stärker überprüft werden. Weiter erläuterte Maya Graf (gp, BL), dass Inspektionen von SIB künftig zur besseren Nachvollziehbarkeit verstärkt dokumentiert werden und grundsätzlich in ihrer Frequenz und im Umfang dynamischer ausgestaltet werden sollen. Weiter forderte die PUK vom Bundesrat, die RAB mit einer umfassenden und systematischen Überprüfung der Umsetzung von Korrekturmassnahmen zu beauftragen sowie Massnahmen zu ergreifen, um die Koordination mit der Finma zu verbessern. Der Bundesrat solle zudem Massnahmen bei digitalen Bankruns in Betracht ziehen. Daraufhin präsentierte Werner Salzmann (svp, BE) die Empfehlungen bezüglich Krisenfrüherkennung sowie Risiko- und Krisenmanagement: Erstens solle eine Eskalationsmöglichkeit von untergeordneten Verwaltungseinheiten direkt an den Bundesrat eingeführt werden, zweitens soll der Informationsaustausch zwischen SNB und EFD und drittens die Kooperation in Krisenorganen gestärkt werden. Viertens fordere die Kommission eine bessere Protokollierung der Behördensitzungen – auch in Akutkrisensitzungen – und fünftens soll die Verantwortung der einzelnen Behörden im Krisenfall frühzeitig und klar geregelt sein. Schliesslich stellte Daniel Jositsch (sp, ZH) den letzten Block vor: Die PUK empfehle dem Bundesrat, das Öffentlichkeitsprinzip auch bei der Anwendung von Notrecht so weit als möglich einzuhalten, um die Transparenz und Akzeptanz zu erhöhen. Weiter solle das BJ beim Erlass von Notrecht so früh wie möglich und laufend in den Prozess einbezogen werden. Nicht zuletzt lege die PUK dem Bundesrat ans Herz, zu überprüfen, wann die Finma die Kompetenzen der Weko übernehmen dürfe. Dabei sollten insbesondere der Begriff des Gläubigerschutzes sowie der Zeitpunkt des Einbezugs der Weko genauer betrachtet werden. Nachdem die Fraktionen sowie Finanzministerin Karin Keller-Sutter Stellung bezogen hatten, nahm die kleine Kammer vom Bericht Kenntnis.

Rund eine Woche nach dem Ständerat nahm auch der Nationalrat vom Schlussbericht der PUK zu ihrer Untersuchung über die Geschäftsführung der Behörden im Kontext der CS-Krise Kenntnis. Zuvor hatte Franziska Ryser (gp, SG; Vizepräsidentin der PUK) im Ratsplenum die Herausforderungen und die Vorgehensweise bei der Untersuchung sowie deren Mehrwert vorgestellt und war auf die Stellungnahme des Bundesrats eingegangen. Anschliessend präsentierten die nationalrätlichen PUK-Mitglieder Roger Nordmann (sp, VD), Thomas Matter (svp, ZH), Daniela Schneeberger (fdp, BL), Beat Flach (glp, AG) und Sophie Michaud Gigon (gp, VD) die zentralen Punkte des Berichts sowie die daraus hervorgegangenen zehn Vorstösse (Mo. 24.4529, Mo. 24.4530, Mo. 24.4531, Mo. 24.4532, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4543, Po. 24.4544, Po. 24.4539) und zwanzig Empfehlungen. In den darauffolgenden Fraktionsvoten zeigte sich, dass die Ergebnisse, die Vorstösse und die Empfehlungen der PUK auch im Nationalrat breite Unterstützung fanden.

Keine Bonuszahlungen bei systemrelevanten Banken (Mo. 23.3494)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im April 2023 reichte Carlo Sommaruga (sp, GE) eine Motion ein mit der Forderung, dass das oberste Organ und diejenigen Personen, welche in systemrelevanten Banken für die operative und/oder strategische Geschäftsführung zuständig sind – beispielsweise CEOs, das Verwaltungsratspräsidium oder das Risk-Management – in Zukunft keine Bonuszahlungen mehr erhalten dürften. Wie er in seiner Begründung ausführte, begünstigten bonusgetriebene Anreizsysteme eine aggressive und verantwortungslose Risikokultur, wodurch Risk- und Compliance-Systeme vernachlässigt würden. Insbesondere bei systemrelevanten Banken, welche auf eine direkte oder indirekte Staatsgarantie zurückgreifen könnten, müsse die Vergütungspolitik daher stark limitiert werden. Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass er potenzielle Massnahmen im Bereich der Vergütungen im Rahmen seines TBTF-Berichts prüfen werde. Er wolle sich zu diesem Zeitpunkt also noch zu keinen konkreten Massnahmen verpflichten lassen und lehne den Vorstoss daher ab. In der Sommersession 2023 wies der Ständerat die Motion, sowie auch sieben weitere Vorstösse zur Regulierung von Grossbanken (Mo. 23.3217, Mo. 23.3448, Mo. 23.3449, Po. 23.3450, Mo. 23.3451, Mo. 23.3452, Mo. 23.3495), der WAK-SR zur Vorprüfung zu. Dies auf einen Ordnungsantrag Noser (fdp, ZH) hin, der im Ständerat mit 31 zu 5 Stimmen (8 Enthaltungen) auf Zustimmung stiess. Wie der Antragsteller im Ratsplenum erläuterte, trage dies zu einer effizienten Krisenbewältigung bei, indem die Kommission eine Gesamtschau vornehmen und damit ein «Flickwerk» an Massnahmen verhindern könne. Im Januar 2025 – und damit nach der Publikation des PUK-Berichts – zog Carlo Sommaruga seine Motion schliesslich zurück.

Finanzplatz Schweiz. Die Too-big-to-fail-Problematik nachhaltig lösen (Mo. 23.3217)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Inmitten des Sturms rund um die Credit Suisse reichte Thomas Minder (parteilos, SH) am 16. März 2023 und damit nur wenige Tage vor Bekanntgabe der Übernahme der CS durch die UBS eine Motion ein mit der Forderung, dass die «Too-big-to-fail-Problematik» nun nachhaltig gelöst werden müsse. So solle in Zukunft kein privates Finanzinstitut mehr vom Bund oder der Nationalbank mit ausserordentlichen Sondermassnahmen vor dem Konkurs gerettet werden. Wie der Motionär in seiner Begründung ausführte, sei auch zehn Jahre nach der Finanzkrise die Problematik von TBTF im Schweizer Bankenwesen nicht nachhaltig gelöst. Obschon seither keine weiteren Banken mehr unterstützt oder gerettet werden mussten, bestehe das Risiko – insbesondere aktuell durch die Credit Suisse – durchaus weiter.

Der Bundesrat lehnte die Motion im Mai 2023 mit dem Hinweis ab, dass er zwar einverstanden sei, dass die TBTF-Gesetzgebung sorgfältig evaluiert werden müsse und dass er innert Jahresfrist einen diesbezüglichen Bericht vorlegen werde, wobei Massnahmen zur Reduktion des TBTF-Risikos von SIB integriert würden. Er wolle sich daher zu diesem Zeitpunkt zu keinen konkreten Massnahmen verpflichten. In der Sommersession 2023 wurde die Motion gemeinsam mit sieben weiteren Vorstössen (Mo. 23.3448, Mo. 23.3449, Po. 23.3450, Mo. 23.3451, Mo. 23.3452, Mo. 23.3494, Mo. 23.3495) der WAK-SR zur Vorprüfung zugewiesen, weil der Ständerat mit 31 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen einem Ordnungsantrag Noser (fdp, ZH) zustimmte. Ruedi Noser hatte argumentiert, dass es effizienter sei, wenn die Kommission all diese Vorstösse gemeinsam mit den vom Nationalrat bereits überwiesenen Motionen 21.3910 und 21.3909 sowie mit dem Entwurf zum «Public Liquidity Backstop» betrachte. Minder erachtete die Stellungnahme des Bundesrats sowie den Antrag Nosers als Beweis dafür, dass es «starke Kräfte» gebe, welche die Too-big-to-fail-Problematik gar nicht erst nachhaltig lösen möchten und diese daher «auf die lange Bank» schöben.

Im Dezember 2023, als Thomas Minder aus dem Ständerat ausschied, wurde die Motion von Jakob Stark (svp, TG) übernommen. Rund zwei Monate nach der Publikation des PUK-Berichts sowie der Einreichung verschiedener dazugehöriger Vorstösse zog Stark die Motion im Februar 2025 schliesslich zurück.

Die Unabhängigkeit der externen Revision bei Too-big-to-fail-Banken sicherstellen (Po. 23.3450)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Vor dem Hintergrund des Niedergangs der Credit Suisse forderte ein Postulat Z'graggen (mitte, UR) die Prüfung von Massnahmen zur Sicherstellung und Stärkung der Unabhängigkeit der externen Revision von systemrelevanten Banken. Der Fall CS habe gezeigt, dass auch die zahlreichen Kontrollmechanismen bei der internen und externen Revision nicht ausreichten, wenn die Revisorinnen und Revisoren von den Banken direkt honoriert würden, da dies zu Interessenskonflikten führen könne. Die Postulantin schlug somit vor, die Auswahl der Revisionsstelle nicht mehr der zu kontrollierenden Bank zu überlassen, sondern durch die Finma erfolgen zu lassen. Der Wahlvorschlag der Revisionsstelle würde auch dann noch zur Bestätigung an die Generalversammlung gehen und die Finanzierung ebenfalls weiterhin durch die Bank erfolgen, allerdings über die Finma. Mit dem Hinweis darauf, dass die Rolle von Revisionsstellen bereits im Rahmen seines Berichts zur CS-Krise und den daraus zu ziehenden Lehren betreffend die TBTF-Gesetzgebung geprüft werde, beantragte der Bundesrat die Ablehnung des Postulats. In der Sommersession 2023 stimmte der Ständerat mit 31 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen einem Ordnungsantrag Noser (fdp, ZH) zu und wies damit insgesamt acht Vorstösse (Mo. 23.3217, Mo. 23.3448, Mo. 23.3449, Po. 23.3451, Mo. 23.3452, Mo. 23.3494, Mo. 23.3495) der WAK-SR zur Vorprüfung zu. Ruedi Noser hatte argumentiert, dass die Kommission erst einmal eine Gesamtschau vornehmen solle, was die Krisenbewältigung effizienter gestalten würde.

Nachdem die WAK-SR im Februar 2025 einstimmig die Ablehnung des Postulats beantragte, wurde es von Heidi Z'graggen schliesslich zurückgezogen. Wie die Kommission in ihrer Medienmitteilung schrieb, werde das Anliegen nun durch die aktuelleren Vorstösse der PUK abgedeckt.

Die Krisenfrüherkennung überprüfen und die Rolle der Bundeskanzlei stärken (Po. 24.4540)

Dossier: PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS

Mittels eines im Dezember 2024 eingereichten Postulats forderte die PUK die Stärkung der Rolle der Bundeskanzlei bei der Krisenfrüherkennung. In erster Linie solle der Bundesrat dabei prüfen, inwiefern die Einführung einer Eskalationsmöglichkeit durch untergeordnete BK-Verwaltungseinheiten möglich sei. In ihrem Untersuchungsbericht zur Geschäftsführung der Behörden in der CS-Krise war die PUK zum Schluss gekommen, dass in der Bundesverwaltung gegenwärtig keine Krisenfrüherkennung existiere, die ihrem Namen gerecht werde. Die Krisenfrüherkennung erfolge im Rahmen des Risikomanagements, wobei sich das Verständnis der BK zu ihrem Auftrag darauf beschränke, Risiken im Rahmen des Risikoreportings zu analysieren und das Reporting auf seine Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die BK habe betreffend konkret identifizierten und bereits erfassten Risiken allerdings keine aktive Rolle inne, womit das bundesrätliche Konzept zur Krisenfrüherkennung einen wichtigen Faktor missen lasse. Nicht zuletzt sei die PUK der Ansicht, dass die Bundeskanzlei als Stabstelle des Bundesrats und Leiterin von wichtigen Generalsekretariatskonferenzen die passende Stelle für die Krisenfrüherkennung darstelle. Der Bundesrat unterstützte den Prüfauftrag seinerseits mit dem Hinweis, dass eine neue Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung bereits Verbesserungen mit sich bringe. In der Frühjahrssession 2025 überwies die kleine Kammer das Postulat schliesslich stillschweigend an den Bundesrat. Die ständerätliche Beratung des Vorstosses erfolgte zeitgleich mit neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528) sowie dem PUK-Bericht.

Auch der Nationalrat überwies in der Frühjahrssession 2025 stillschweigend ein gleichlautendes Postulat der PUK betreffend die Überprüfung der Krisenfrüherkennung sowie die Stärkung der entsprechenden Rolle der Bundeskanzlei.

Durchsetzungskraft der Finma bei SIB stärken (Mo. 24.4527, Mo. 24.4531)

Dossier: PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS

Mittels einer im Dezember 2024 eingereichten Motion wollte die PUK die Durchsetzungskraft der Finma gegenüber SIB stärken. Konkret habe die PUK in ihrer Untersuchung verschiedene Massnahmen geprüft und schlage darauf basierend vier Massnahmen vor: Erstens soll die Finma eine Bussenkompetenz gegenüber SIB als auch Privatpersonen erhalten, zweitens soll ihr Instrumentarium zur Frühintervention ausgebaut werden, drittens soll sie die Kompetenz erhalten, gegenüber SIB eine Kapitalplanung anzuordnen und schliesslich soll viertens die Gesetzesgrundlage so angepasst werden, dass sie ihre Empfehlungen gegenüber SIB formell verfügen könne. Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme bekannt, dass er das Anliegen unterstütze und einige dieser Massnahmen bereits im Rahmen der Arbeiten zum Massnahmenpaket zur Umsetzung und andere zur Prüfung empfehle. Bedenken betreffend die Bussenkompetenz hatte hingegen Werner Salzmann (svp, BE), der mittels Einzelantrag dessen Streichung beantragte. In der Frühjahrssession 2025 teilte Hannes Germann (svp, SH) diese Vorbehalte und stellte dabei grundsätzlich infrage, ob ein Bussenregime einen Einfluss auf das Führungsverhalten habe. Nicht zuletzt würden diese Bussen wohl an die Aktionärinnen und Aktionäre weitergegeben und daher die Falschen treffen. Salzmanns Antrag blieb in der Abstimmung chancenlos; die Bussenkompetenz wurde vom Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen angenommen. Den übrigen Massnahmen stimmte der Ständerat daraufhin stillschweigend zu. Die Behandlung der Motion erfolgte zeitgleich mit dem PUK-Bericht sowie neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4528), welche die Kommission infolgedessen eingereicht hatte.

Auch der Nationalrat beschäftigte sich in der Frühjahrssession 2025 mit der Motion der PUK betreffend die Stärkung der Durchsetzungskraft der Finma. Dabei lag der grossen Kammer ein Einzelantrag Matter (svp, ZH) vor, der inhaltlich demjenigen von Werner Salzmann (svp, BE) im Ständerat entsprach. In der Abstimmung wurde der Einzelantrag schliesslich mit 125 zu 64 Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt, wobei er einzig von SVP- und wenigen Mitte-Fraktionsmitgliedern unterstützt wurde. Die übrigen vorgeschlagenen Massnahmen überwies der Nationalrat stillschweigend.

Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für SIB beschränken (Mo. 24.4526, Mo. 24.4530)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS

Mit einer im Dezember 2024 eingereichten Motion wollte die PUK die Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für systemrelevante Banken einschränken. Künftig soll die Gewährung von Eigenmittelerleichterungen transparent ausgewiesen, zeitlich begrenzt und mit einem klaren Phase-out-Plan versehen werden müssen. Die PUK stellte sich auf den Standpunkt, dass eine ausreichende Kapitalisierung von SIB in Krisensituationen deren Verluste und Liquiditätsabflüsse absorbieren könne und daher für die Stabilität und Sanierung oder Abwicklung von enormer Bedeutung sei. Im Ratsplenum der Frühjahrssession 2025 erläuterte Kommissionssprecherin Heidi Z'graggen (mitte, UR), dass die Finma der Credit Suisse 2017 im Rahmen des Übergangs der Rechnungslegungsvorschriften von Sammel- zu Einzelbewertungen Eigenmittelerleichterungen in Form eines regulatorischen Filters gewährt habe, die aus Sicht der PUK zwar rechtmässig, jedoch nicht zweckmässig gewesen seien und deutlich grössere Effekte entfaltet hätten, als zuvor angenommen worden war. Zwar habe die Finma diese Erleichterungen an eine Ausweispflicht (welcher die CS nur ungenügend nachgekommen sei) und an eine Prüfung der Beteiligungen geknüpft, jedoch habe sie damals auf ein Phase-out verzichtet. Die PUK schlug vor, dass der Bundesrat diese Einschränkungen in seinem Massnahmenpaket gemäss Bericht zur Bankenstabilität auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe berücksichtigen solle. Der Bundesrat zeigte sich grundsätzlich offen, die Einführung gesetzlicher Voraussetzungen und Kriterien für solche Einzelentscheide der Finma zu überprüfen, lehnte es allerdings ab, einen Widerspruch zum Ansinnen der Stärkung des Instrumentariums der Finma (vgl. Mo. 24.4527) zu schaffen, und beantragte daher die Ablehnung der Motion. Der Ständerat nahm die die Motion schliesslich einstimmig und ohne Enthaltungen an. Die Behandlung des Vorstosses erfolgte gemeinsam mit dem PUK-Bericht sowie neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528).

Der Nationalrat behandelte die gleichlautende Motion der PUK für die Beschränkung von Erleichterungen der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für SIB ebenfalls gemeinsam mit dem PUK-Bericht in der Frühjahrssession 2025. Im Rahmen der Behandlung präsentierte Thomas Matter (svp, ZH) die Argumente vonseiten der PUK und Finanzministerin Karin Keller-Sutter legte die Bedenken vonseiten des Bundesrats dar. Trotz seiner Empfehlung auf Ablehnung verlangte der Bundesrat im Nationalrat keine Abstimmung, woraufhin der Nationalrat die Motion stillschweigend annahm.

Falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen der SIB vermeiden (Po. 24.4535, Po. 24.4541)

Dossier: PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS

In der Frühjahrssession 2025 stimmte der Ständerat stillschweigend einem Postulat der PUK zu, welches bezweckte, falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen der SIB zu vermeiden. Konkret wurde der Bundesrat damit beauftragt, verschiedene Massnahmen zu prüfen, darunter insbesondere auch solche, die variable Vergütungen (Erfolgsprämien) im Falle eines ausbleibendem Geschäftserfolgs unterbinden. Wie Kommissionssprecher Daniel Jositsch (sp, ZH) im Ratsplenum erläuterte, habe die CS ihre Gewinnausschüttungen in der Vergangenheit teilweise mittels Verschuldung finanziert. Dies obschon die Finma die Grossbank dazu aufgefordert habe, ihre Ausschüttungen an Aktieninhabende von einer steten Erzielung von Gewinnen abhängig zu machen. Dem PUK-Bericht war zudem zu entnehmen, dass die Finma auch die Vergütungspolitik von Führungspersonen bemängelt habe, ihr gegenwärtig jedoch eine explizite Rechtsgrundlage für Vorgaben zum Vergütungssystem von Banken fehle. Diese durch diesen Missstand geschaffenen Fehlanreize sollen nun einem positiven Anreiz für Geschäftserfolge weichen. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen und eröffnete, dass das Anliegen auch Teil des in Auftrag gegebenen Massnahmenpakets zur Revision der TBTF-Regulierung sei. Zeitgleich mit dem Postulat wurde zudem vom Untersuchungsbericht Kenntnis genommen sowie neun weiteren Vorstössen der PUK (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528) zugestimmt.

Rund eine Woche nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat stillschweigend ein gleichlautendes Postulat der PUK zur Vermeidung von falschen Anreizen bei Vergütungen und Ausschüttungen von SIB.

Gewährskriterien überprüfen, um die Verantwortung der SIB gegenüber der Schweizer Volkswirtschaft und den Steuerzahlenden zu stärken (Po. 24.4538, Po. 24.4544)

Dossier: PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS

Mittels Postulat forderte die PUK im Dezember 2024 eine Überprüfung der Gewährskriterien, um das Verantwortungsbewusstsein der Führungspersonen von SIB gegenüber der Schweizer Volkswirtschaft und den Steuerzahlenden zu stärken. Konkret sei dabei zu prüfen, ob die bestehenden Gewährskriterien (moralische Anforderungen sowie fachliche Qualifikationen) um weitere Voraussetzungen ergänzt werden müssten, welche die allgemeinen Interessen der Schweizer Wirtschaft stärker berücksichtigten. Möglich wäre etwa eine zehnjährige Mindestwohnsitzdauer in der Schweiz für die Mehrheit des Verwaltungsrats. Die Untersuchungen zum Niedergang der CS hätten aus Sicht der PUK gezeigt, dass die fragwürdige Risikokultur, das mangelhafte Risikomanagement und die ungenügende Governance des Verwaltungsrats sowie der Geschäftsleitung ursächlich für die Vertrauenskrise gewesen seien. Dies sehe sie auch dadurch bestätigt, dass die Finma im untersuchten Zeitraum acht Enforcementverfahren gegen CS-Mitarbeitende durchführen musste. Wie Kommissionssprecherin Maya Graf (gp, BL) in der Frühlingssession 2025 dem Ratsplenum darlegte, handle es sich bei der Gewährserteilung respektive -entziehung um eines der wirksamsten Mittel, welches der Finma gegenüber Banken zur Verfügung stehe; dieses müsse daher gestärkt werden. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme gegen den Vorstoss ausgesprochen mit der Begründung, dass die TBTF-Gesetzgebung von sich aus stabilitäts- und kundenschutzfördernd sei und damit inhärent die Interessen der Steuerzahlenden schütze. Weiter förderten verschiedene im Bericht zur Bankenstabilität vorgesehene Massnahmen die Verantwortung von SIB. Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Ratsplenum ergänzte, sei zudem nicht gewährleistet, dass eine Wohnsitzmindestdauer auch tatsächlich mit einer besseren Geschäftsführung bei Banken einhergehe. Die Argumentation des Bundesrats vermochte nicht zu überzeugen, denn in der Abstimmung nahm der Ständerat das Postulat schliesslich einstimmig und ohne Enthaltungen an. Die Beratung des Postulats erfolgte gemeinsam mit dem PUK-Bericht und neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528).

In der Frühjahrssession 2025 überwies der Nationalrat das Postulat betreffend die Überprüfung der Gewährskriterien zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der Führungspersonen von SIB stillschweigend an den Bundesrat. Zuvor hatte Kommissionssprecher Beat Flach (glp, AG) den Vorstoss seitens der PUK vorgestellt und Finanzministerin Karin Keller-Sutter – wie bereits im Ständerat – die ablehnende Haltung des Bundesrats erläutert, ohne jedoch eine Abstimmung zu verlangen.

Governance der Finma erleichtern (Po. 24.4536, Po. 24.4542)

Dossier: PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS

Stillschweigend überwies der Ständerat in der Frühjahrssession 2025 ein Postulat der PUK betreffend die Erleichterung der Governance der Finma. Der Bundesrat wurde damit beauftragt zu prüfen, wie die Bestimmung des FINMAG, wonach der Verwaltungsrat über Geschäfte von grosser Tragweite entscheidet, angepasst oder aufgehoben werden soll. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen dem Direktorium und dem Verwaltungsrat der Finma erleichtert werden. Zugleich soll der Bundesrat auch prüfen, ob und inwiefern Enforcementverfahren gegen SIB als Geschäft grosser Tragweite eingestuft werden sollen. In der Vergangenheit habe diese fehlende Trennschärfe zwischen den strategischen Geschäften des Verwaltungsrats und den operationellen Geschäften des Direktoriums zu verschiedenen internen Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit geführt. Beispielsweise sei der Verwaltungsrat nicht über die Existenz und die Folgen des regulatorischen Filters für die CS informiert worden. Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass eine entsprechende Prüfung bereits im Rahmen des in Auftrag gegebenen Massnahmenpakets erfolge. Die Behandlung im Ratsplenum erfolgte gemeinsam mit dem PUK-Bericht sowie neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528).

Interessenskonflikte bei der Revision von Banken vermindern (Po. 24.4533, Po. 24.4539)

Dossier: PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS

Infolge ihres Untersuchungsberichts über die Geschäftsführung der Behörden in der CS-Krise stellte die PUK im Dezember 2024 einen Prüfantrag betreffend die Vermeidung von Interessenskonflikten bei der Revision von Banken. Konkret soll der Bundesrat die bestehende Regulierung zur Revisionsaufsicht von SIB überprüfen und dabei die Verminderung von Interessenskonflikten ins Zentrum stellen. Hierzu sollen verschiedene Massnahmen, wie etwa eine Direktmandatierung durch die Finma oder eine zwingende Rotation der Revisionsgesellschaften geprüft werden. In der Frühjahrssession 2025 stellte Kommissionssprecherin Maya Graf (gp, BL) seitens der PUK grundsätzlich infrage, ob das heutige System der dualen Aufsicht, in welchem Banken ihre Revisionsgesellschaft selbst wählen und entlöhnen, noch zielführend sei. Diese berge laut PUK-Bericht nämlich das Risiko von Interessenskonflikten, was die Objektivität und Stringenz der Revisionen gefährde. Der Bundesrat unterstützte das Postulat und wies darauf hin, dass das Anliegen bereits im Rahmen des im Bericht zur Bankenstabilität in Auftrag gegebenen Massnahmenpakets geprüft werde. Im Anschluss der Behandlung im Ratsplenum, die zeitgleich mit dem PUK-Bericht sowie neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528) erfolgte, stimmte der Ständerat dem Postulat schliesslich stillschweigend zu.

Ein gleichlautendes Postulat der PUK betreffend die Vermeidung von Interessenskonflikten bei der Revision von Banken wurde in der der Frühjahrssession 2025 auch vom Nationalrat stillschweigend überwiesen.

Kompetenzen der SNB gegenüber SIB in Bezug auf ausserordentliche Liquiditätshilfen erweitern (Mo. 24.4528, Mo. 24.4532)

Dossier: PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS

Eine im Dezember 2024 von der PUK eingereichte Motion forderte, die Kompetenzen der SNB in Bezug auf ausserordentliche Liquiditätshilfen zu erweitern. Konkret soll die SNB die Befugnis erhalten, bei einer allfälligen Inanspruchnahme einer ausserordentlichen Liquiditätshilfe den SIB vorbereitende Massnahmen zu verordnen. Zusätzlich sollen Massnahmen ergriffen werden, um das Stigma der Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen zu reduzieren. Mit Blick auf die CS-Krise sei die PUK nämlich zum Schluss gekommen, dass die von der SNB bereitgestellte Liquiditätshilfe unter anderem auch aufgrund einer fehlender Vorbereitung vonseiten der CS nicht ausgereicht habe. Dies sei nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die SNB gegenwärtig keine Kompetenzen habe, Banken zu vorbereitenden Vorkehrungen (wie etwa Mindestbetrag an Sicherheiten oder sonstige operative Vorbereitungen) zu verpflichten. Schliesslich habe die Untersuchung auch zutage gebracht, dass es die CS bei verschiedenen Gelegenheiten bevorzugt habe, auf einen formellen Antrag auf ELA zu verzichten – dies aus Furcht vor einer Stigmatisierung. Der Bundesrat unterstützte dieses Vorhaben, wies in seiner Stellungnahme jedoch darauf hin, dass bei der rechtlichen Weiterentwicklung der ELA auch die Weiterentwicklungen beim Public Liquidity Backstop (PLB) berücksichtigt werden müssen. Kommissionssprecherin Maya Graf (gp, BL) entgegnete in der Frühjahrssession 2025, dass sich die PUK auf den Standpunkt stelle, dass diese Forderungen gesondert von der Einführung eines PLB voranzutreiben seien. Der Ständerat nahm die Motion daraufhin stillschweigend an.

Zeitgleich mit der Motion behandelte der Ständerat auch den PUK-Bericht sowie weitere dazugehörige Vorstösse (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527).

Im Nationalrat wurde die Motion der PUK für zusätzliche Kompetenzen der SNB gegenüber SIB, die ELA in Anspruch nehmen, ebenfalls in der Frühjahrssession 2025 behandelt. Nachdem Roger Nordmann (sp, VD) die Motion seitens der PUK vorgestellt hatte, überwies der Nationalrat diese stillschweigend an den Bundesrat.

Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen (Mo. 23.3452)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Eine Mitte Juni 2023 eingereichte Motion Stark (svp, TG) forderte die Limitierung von Vergütungen im Bankenwesen auf jährlich maximal CHF 3-5 Mio. bei den grössten Finanzinstituten. Die Motion ziele auf die Gesamtheit der Vergütungen (sogenannte «total compensation») ab und soll damit sicherstellen, dass die Limite auch bei allfälligen variablen Vergütungen wie Boni nicht überschritten werde. Wie der Motionär in seiner Begründung ausführte, sei dieser Deckel einerseits notwendig, da die Vergütungen im Bankenwesen mittlerweile ein Ausmass erreicht hätten, die in keinem Verhältnis zur Arbeitsleistung stünden und andererseits seien sie weiterhin grosszügig genug bemessen, um im (internationalen) Arbeitsmarkt ausreichend konkurrenzfähig zu bleiben. Nachdem der Ständerat die Motion in der Sommersession 2023 gemeinsam mit sieben weiteren Vorstössen (Mo. 23.3217, Mo. 23.3448, Mo. 23.3449, Po. 23.3450, Mo. 23.3451, Mo. 23.3494, Mo. 23.3495) der Kommission zur Vorberatung zugewiesen hatte, wurde sie in der Frühjahrssession 2025 erneut traktandiert. WAK-SR-Sprecher Erich Ettlin (mitte, OW) legte dem Ratsplenum dar, dass die Kommission die Ablehnung der Motion empfehle, da deren Anliegen durch ein bereits überwiesenes Postulat der PUK (Po. 24.4535) abgedeckt sei, welches sich jedoch dem vom Bundesrat gewählten Weg anschliesse. Die vom Bundesrat angestrebte Gesetzgebung solle es erlauben, variable Vergütungen in angemessenen Fällen über längere Zeit zu sperren, abzuerkennen oder mittels Clawbacks zurückzufordern, erläuterte daraufhin Finanzministerin Karin Keller-Sutter, die ebenfalls auf Ablehnung der Motion plädierte. Der Motionär widersprach; das angesprochene PUK-Postulat schliesse den Aspekt der Limitierung von Vergütungen explizit aus, da der Bundesrat eine solche auf Grundlage empirischer Evidenz als nicht wirksam beurteilte. Das Postulat erfülle das Anliegen seiner Motion daher nicht. In der Abstimmung setzte sich schliesslich das Argument des Motionärs gegenüber der Kommission und dem Bundesrat durch; die Motion wurde mit 21 zu 19 Stimmen angenommen.

Après avoir repoussé l'examen de la motion Stark (udc, TG) afin d'attendre que le Conseil fédéral présente les grandes lignes de la réglementation «too-big-to-fail», la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a finalement décidé d'en édulcorer le contenu, en renonçant à déterminer un plafond fixe pour la rémunération des cadres supérieurs dans le secteur bancaire. A la place, la commission s'est inspirée du postulat 24.4541 de la CEP pour que les systèmes de rémunération des banques ne créent pas d'incitations délétères à prendre des risques, et ne permettent pas le versement de rémunérations variables, telles que des primes de résultat, sans succès commercial. La motion modifiée a été approuvée par 15 voix contre 4 et 5 abstentions au sein de la commission.
Lors de la session d'automne 2025, le Conseil national devait trancher entre la version modifiée par la commission, une proposition de Samira Marti (ps, BL) pour conserver la version originelle de la motion, et une proposition d'Erich Hess (udc, BE), collègue de parti de Jakob Stark, pour rejeter l'objet. Le rapporteur de commission Leo Müller (centre, LU) a prôné l'adoption de la motion afin de signaliser le besoin d'agir concernant les rémunérations des cadres. Outre l'abandon du plafond fixe, il a également souligné que la version modifiée de la mouture permettait de recentrer son champ d'action sur les banques d'importance systémique, et non sur toutes les banques.
Sans surprise, le Conseil national a suivi la voie du compromis en adoptant la version modifiée de la motion. La chambre basse a rejeté la proposition Marti par 132 voix contre 63 et la proposition Hess par 132 voix contre 56 et 7 abstentions.

Lors de la session d'hiver, le Conseil des Etats devait se prononcer à nouveau sur la motion, qu'il avait acceptée de manière surprenante lors de la session de printemps, peu après avoir pris connaissance du rapport de la CEP. Malgré l'amendement apporté par le Conseil national lors de la session d'automne, la Commission de l'économie et des redevances de la chambre haute (CER-CE) a campé sur ses positions, recommandant encore le rejet de l'objet. Son rapporteur Fabio Regazzi (centre, TI) a avancé les raisons suivantes: les objectifs de la motion – pas de fausses incitations concernant les rémunérations et pas de bonus sans succès commercial – feraient aujourd'hui déjà partie du système salarial des banques, mais aussi des exigences de la Finma. En outre, les objets déposés par la CEP et la révision de la réglementation TBTF prévoient des mesures plus ciblées et allant plus loin. La motion n'apporterait ainsi pas de plus-value. Enfin, la formulation ne serait pas assez précise, n'expliquant pas comment comprendre le terme «fausses incitations» et quels critères utiliser pour mesurer le succès commercial. Le sénateur tessinois a encore évoqué des problèmes de mise en œuvre et d'effets indésirables, tels que le risque d'une augmentation de la part fixe des rémunérations.
Ces arguments n'ont pas plu à la représentante de la minorité Eva Herzog (ps, BS): la première version de la motion a été critiquée par la commission en raison de la limite fixe qu'elle exigeait, et la deuxième version, dans laquelle cette limite a été ôtée, serait désormais trop floue, s'est-elle étonnée. Elle a affirmé que les demandes de la motion relevaient du «gesunder Menschenverstand» (sens commun). Sur ce point, elle a été rejointe par le motionnaire Jakob Stark (udc, TG), qui a demandé à ses collègues quel signe ils enverraient vers l'extérieur en refusant cette motion, et par la présidente de la CEP Isabelle Chassot (centre, FR), qui a fait remarquer que le texte amendé ressemblait désormais en tout point au postulat 24.4541 adopté en mars. Elle a ainsi mis en doute les intentions véritables de la majorité de la commission, se questionnant sur «la réelle volonté du Parlement de mettre un holà aux bonus excessifs, ainsi qu'aux comportements à risque de certains managers».
Contrairement à la première version, le Conseil fédéral a soutenu la version modifiée. Lors du vote, la motion a été adoptée par 28 voix contre 11 et 3 abstentions.

Ziele der TBTF-Gesetzgebung anpassen (Mo. 24.4525, Mo. 24.4529)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS

Zeitgleich mit der Publikation ihres Untersuchungsberichts reichte die PUK im Dezember 2024 eine Motion ein, um den Bundesrat mit der Erarbeitung eines Entwurfs für Anpassungen am Zweckartikel der TBTF-Regulierung zu beauftragen. Nebst dem Schutz des schweizerischen Finanzsystems soll der Artikel auch um Vorgaben zur Umsetzbarkeit im internationalen Kontext sowie zur Vermeidung internationaler Finanzkrisen ergänzt werden. Hintergrund der Motion war erstens die Erkenntnis, dass die aktuelle Zielvorgabe der TBTF-Regulierung, staatliche Beihilfen zu vermeiden, in einem Konflikt mit den Instrumenten der TPO und dem PLB stehe, die in gewissen Notfallszenarien womöglich grössere Schäden verhindern könnten. Zweitens, wie Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG) im Ratsplenum erläuterte, sei die PUK der Ansicht, dass die bestehende Gesetzgebung insbesondere im Bereich der Notfallplanung zu sehr auf die Schweiz fokussiert sei und nur eine Rettung der für die Schweizer Wirtschaft systemrelevanten Bankenteile vorsehe, was in Anbetracht der internationalen Abhängigkeiten global tätiger SIB zu kurz greife. Der Bundesrat unterstützte die Forderungen der Motion und zeigte sich bereit, sie in seinem Massnahmenpaket zum Bericht zur Bankenstabilität vom April 2024 aufzunehmen. Die Beratung der Motion erfolgte in der Frühjahrssession 2025 gemeinsam mit der Behandlung des PUK-Berichts sowie neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528). Der Ständerat nahm die Motion stillschweigend an.

Auch der Nationalrat setzte sich in der Frühjahrssession 2025 im Rahmen einer gleichlautenden Motion der PUK mit dem Ansinnen auseinander, die Ziele der TBTF-Gesetzgebung anzupassen. Nachdem Franziska Ryser (gp, SG) und Roger Nordmann (sp, VD) dem Ratsplenum die Position der Kommission dargelegt hatten, wurde die Motion von der grossen Kammer stillschweigend überwiesen.

Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen stärken (Po. 24.4543)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS

Dans le cadre de son rapport sur la gestion par les autorités fédérales dans le contexte de la crise de Credit Suisse, la Commission d'enquête parlementaire (CEP) a déposé, en décembre 2024, un postulat concernant les droits des actionnaires dans les grandes entreprises d’importance systémique. Ce postulat est en tout point similaire au postulat 24.4537 déposé le même jour par la CEP à la chambre haute. Le postulat repose sur le constat que les critiques publiques sur la politique de rémunération de Credit Suisse ont émané de petits actionnaires indépendants, et non des grands investisseurs institutionnels. Malgré leurs contestations répétées, le rapport sur les rémunérations a toujours été approuvé, révélant leur faible influence sur les décisions. Ainsi, la commission charge le Conseil fédéral d’examiner en détail comment renforcer le pouvoir de l’actionnariat, en particulier celui des petits actionnaires, dans ces entreprises, notamment lors de décisions significatives pour la stabilité du système. Dans sa réponse, le Conseil fédéral estime qu'il est prématuré de réviser le droit de la SA, étant donné que la révision totale est entrée en vigueur en 2023. Lors de la session de printemps 2025, le Conseil national a traité le rapport de la CEP, ainsi que les dix interventions issues de la commission. Lors du vote par objet, le Conseil national a tacitement accepté le postulat.

Massnahmen des Bundesrats zur Stärkung der Stabilität der Banken (2025)

Alors que le Conseil fédéral se préparait à annoncer les lignes directrices de la régulation des banques d'importance systémique après la chute de Credit Suisse, l'UBS, principale concernée, a clamé son opposition au durcissement envisagé des exigences en matière de fonds propres. Lors de l'assemblée générale début avril 2025, le président Colm Kelleher s'est montré inquiet pour la compétitivité internationale de la banque, déjà soumise à «certaines des exigences en matière de capitaux propres les plus strictes du monde», selon lui. Devant les actionnaires, l'Irlandais a mis un point d'orgue à rappeler l'importance de l'institut dans le système financier helvétique. Un tiers des ménages suisses sont clients de l'UBS, tout comme 200'000 PME et plus de 90 pour cent des grandes entreprises. La banque est en outre le troisième plus gros employeur privé du pays, ainsi qu'un contributeur fiscal très important. Le message à lire entre les lignes était, selon la NZZ, «vous ne pouvez pas vous passer de nous».
Laissant planer la rumeur d'un éventuel déménagement à l'étranger, les dirigeants de l'UBS ont tenté de faire pression sur la sphère politique au cours du printemps. Le directeur Sergio Ermotti a confirmé cette volonté de s'impliquer dans les débats sur la régulation des banques dans la presse, déclarant vouloir montrer les bénéfices pour la Suisse d'une grande banque consciente des risques et compétitive à l'échelle mondiale. Selon le Sonntagsblick (25.5), les dirigeants de l'UBS – Ermotti, Kelleher ainsi que le vice-président Lukas Gähwiler et le membre de la direction Markus Ronner – ont pu rencontrer début avril 2025 une délégation composée notamment de la présidente de la Confédération Karin Keller-Sutter, des conseillers fédéraux Guy Parmelin et Albert Rösti, ainsi que du président de la BNS Martin Schlegel et de la présidente de la FINMA Marlène Amstad. Cette rencontre au sommet avec trois membres du gouvernement constituait, d'après le journal dominical, une exception absolue dans le fonctionnement de la politique helvétique.
Responsable du dossier à l'exécutif, Karin Keller-Sutter s'est pourtant montrée inflexible face aux revendications de la banque. Elle a adhéré aux conclusions du rapport de la Commission d'enquête parlementaire (CEP), selon lesquelles les raisons de la chute de Credit Suisse se trouvent non seulement dans des problèmes de management, mais aussi dans un manque de capital propre, en particulier dans les filiales à l'étranger. Ainsi, des mesures pour une capitalisation complète des filiales dans les fonds propres de l'entreprise mère en Suisse semblaient se profiler.

Comme anticipé dans la presse, les grandes lignes des mesures destinées à renforcer la stabilité des banques, communiquées début juin par le Conseil fédéral, contenaient une hausse des exigences en matière de fonds propres pour les banques d'importance systémique (EBIS). Parmi les nombreuses mesures prévues, c'est celle-ci qui a suscité le plus de réactions dans la sphère publique, et en particulier de la part de l'UBS, principale concernée. Le feuilleton ne fait que commencer, puisque le Parlement aura son mot à dire à ce sujet, s'agissant d'une modification de la loi. Toutes les mesures, que ce soit des modifications de loi ou d'ordonnance, seront mises en consultation au préalable.

Dans le but d'améliorer le dispositif «too-big-to-fail», le Conseil fédéral s'est appuyé, d'une part, sur son rapport d'avril 2024 sur la stabilité des banques, et, d'autre part, sur le rapport de la Commission d'enquête parlementaire (CEP) de décembre 2024. Trois priorités ont été identifiées pour renforcer la place financière et diminuer les risques pour l'Etat, les contribuables et l'économie suisse. Il s'agit de «renforcer la prévention, renforcer les liquidités et augmenter les instruments à disposition en cas de crise». Dans l'aspect préventif, une nouvelle mesure clé doit être l'instauration d'un régime de responsabilité: les banques devront indiquer à l'avenir quelles personnes prennent quelles décisions, afin d'imputer clairement la responsabilité d'un comportement fautif à l'individu concerné et prendre des sanctions en conséquence. Il pourra s'agir de la restitution de rémunérations variables déjà versées ou de la réduction voire la suppression de bonus, ce qui n'avait pas été possible lors de la faillite de Credit Suisse, faute de base légale, a indiqué Le Temps (7.6.). En outre, les compétences de la FINMA en termes de surveillance des marchés financiers vont être élargies. Celle-ci pourra, si cela est confirmé par le législatif, ordonner des mesures d'intervention plus rapidement et de manière plus efficace, prononcer des sanctions administratives pécuniaires contre les établissements manquants à leurs obligations, et retirer l'attestation d'une activité irréprochable ou prononcer une activité d'exercer. Pour le renforcement des liquidités, la BNS proposera des possibilités d'approvisionnement étendues grâce à une simplification des transferts de sûretés pour les banques. En ce qui concerne les instruments à disposition en cas de crise, le Conseil fédéral a prévu d'améliorer le plan de stabilisation et de liquidation des banques d'importance systémiques, inscrivant de nouvelles solutions de liquidation dans la loi.

Mais parmi ces mesures, c'est donc l'obligation pour les banques d'importances systémiques de déduire de leurs fonds propres la valeur comptable des participations qu'elles détiennent dans des filiales étrangères qui a fait couler le plus d'encre. Actuellement, les banques suisses ne doivent que partiellement couvrir leurs participations dans des filiales à l'étranger par des fonds propres. Ainsi, si une filiale perd beaucoup de valeur, la banque mère, en Suisse, enregistre une diminution de ses fonds propres, qui ne sont pourtant pas destinés au financement des filiales. La banque mère ne dispose donc plus de ces fonds lorsqu'elle doit couvrir ses propres risques opérationnels, ce qui peut restreindre considérablement sa marge de manœuvre. En obligeant les banques à une capitalisation complète de leurs filiales dans les fonds propres, le Conseil fédéral veut éviter que les difficultés de filiales étrangères n'aient d'impact sur les fonds propres de base dur (common equity tier 1, CET1) de la banque, à l'image de ce qui était arrivé à Credit Suisse. Dans son communiqué de presse, le Conseil fédéral a précisé renoncer à des mesures visant à un relèvement général des exigences en matière de fonds propres. En d'autres termes, il ne s'agit pas d'une hausse du ratio de fonds propres, mais d'une application du ratio actuel à toutes les échelles. Des délais transitoires relativement longs seront accordés aux banques afin de se conformer aux exigences de fonds propres.

Ces révisions de lois seront mises en consultation dans deux projets distincts. Le premier traitera de la modification des exigences en termes de fonds propres, le second des autres mesures. Dans le même temps, des modifications d'ordonnances seront soumises à consultation. L'ordonnance sur les fonds propres (OFR) sera modifiée afin d'instaurer des règles plus strictes concernant l'évaluation des actifs dont la valeur est insuffisante durant une crise, comme des logiciels ou des créances fiscales latentes. Des ajustements seront également apportés à l'ordonnance sur les liquidités (OLiq), afin que les banques en difficulté fournissent régulièrement des informations complètes et à jour, ainsi que des scénarios d'analyse sur l'état de leurs liquidités. Cela permettra une évaluation en tout temps de la part de la FINMA ou des autres autorités de régulation.

Sans surprise, l'UBS a été très critique envers la mesure de capitalisation complète des filiales étrangères dans les fonds propres, estimant que cela nuirait à sa compétitivité en raison des montants importants qui devraient être levés, estimés à CHF 20 milliards. En parallèle, l'Association suisse des banquiers a qualifié le paquet de mesures de «surchargé»: trop de nouvelles réglementations, avec un champ d'application trop large. Dans son communiqué de presse, la faîtière du secteur bancaire a regretté qu'on réagisse «à une crise au sein d'une seule banque, imputable à cette banque elle-même, par une vague réglementaire touchant toutes les banques». A l'inverse, la présidente de la CEP et sénatrice Isabelle Chassot (centre, FR) a salué des mesures «ciblées et pertinentes, faisant écho aux recommandations, motions et postulats de la commission d'enquête». Le Conseil fédéral a en effet précisé que ces interventions seront intégrées dans les projets de révision de la loi et des ordonnances. La sénatrice Chassot a cependant regretté que le Conseil fédéral renonce à régler la question des fonds propres nécessaires pour les filiales à l'étranger par voie d'ordonnance, soulignant que le Parlement «a montré par le passé ne pas être à l'abri du lobbying dans ce dossier».

Le géant bancaire UBS peut-il vraiment quitter la Suisse ? Cette question a agité la sphère médiatique à l'automne 2025. Alors que le Conseil fédéral a ouvert la consultation relative à la Loi sur les banques (LB) et à l'Ordonnance sur les fonds propres (OFR), la banque aux trois clés a été très active dans les médias pour dénoncer la proposition de couverture totale des filiales étrangères par des fonds propres. Pour mettre la pression sur les autorités, elle a un temps laissé planer la menace d'un départ aux Etats-Unis.

La procédure de consultation durera jusqu'en janvier 2026. Le Conseil fédéral prévoit ensuite de publier son message au cours du premier trimestre. Le projet soumis à consultation comprend donc, comme prévu, l'obligation de couvrir 100 pour cent de la valeur comptable des filiales à l'étranger par des fonds propres durs (CET1), contre 45 pour cent jusqu'alors. Dans son communiqué de presse, le Conseil fédéral a exposé que la logique derrière ce changement consiste à pouvoir se séparer, ou encaisser la dépréciation en cas de crise, de filiales à l'étranger sans engendrer de conséquences négatives sur les fonds propres de la maison mère en Suisse. Il s'agit donc d'une protection pour les clients et les créanciers suisses contre les pertes subies à l'étranger. Le projet prévoit une phase de transition de sept ans. Au début de celle-ci, la couverture en fonds propres devra atteindre 65 pour cent de l'objectif, puis augmenter de 5 points de pourcentage par année jusqu'à atteindre 100 pour cent.
Affichant son soutien «à la plupart» des propositions, avec une mise en œuvre «ciblée» et alignée sur les normes internationales, UBS s'est en revanche montrée véhémente à l'encontre du renforcement des fonds propres, une mesure qualifiée d'«excessive et non conforme aux pratiques internationales», «complètement à côté de la plaque». Les médias ont rapportés qu'UBS se sentirait mal comprise avec cette volonté de la Confédération de lui serrer la ceinture. Aux yeux des dirigeants, le directeur général Sergio Ermotti en tête, les autorités devraient au contraire se sentir redevables du grand service rendu par UBS en sauvant Credit Suisse de la faillite et en évitant ainsi une crise financière.

C'est dans ce contexte que se sont répandues les rumeurs d'une rencontre, mi-septembre (avant l'ouverture de la consultation), entre le président d'UBS Colm Kelleher, Sergio Ermotti et les autorités américaines autour des possibilités d'UBS de racheter un concurrent américain et échapper aux réglementations suisses. Une phrase d'Ermotti lâchée dans une interview avec le média Bloomberg a attisé les bruits de couloir: «nous devons réfléchir à la manière de protéger les intérêts de nos actionnaires».
Des spécialistes interrogés par Le Temps (23.9) ont fait part de leurs doutes sur la faisabilité d'un tel déménagement. Au risque de perdre une partie de la clientèle asiatique et européenne dans un contexte géopolitique tendu, s'ajoutait le fait de renoncer à la stabilité politique de la Suisse, et à l'accès à une main-d'œuvre qualifiée locale et internationale. En outre, les charges sont plus élevées aux Etats-Unis dans le domaine de la gestion de fortune, division phare d'UBS. Enfin, il faudrait encore avoir les moyens de racheter les banques ciblées, à savoir la banque de New York (76.6 milliards de dollars de capitalisation) ou PNC Financial Services (81 milliards de dollars). La capitalisation d'UBS se monte à 135 milliards de dollars. Selon les personnes interrogées, d'autres options sont à disposition d'UBS pour augmenter ses fonds propres: la diminution progressive des activités risquées de Credit Suisse, le rapatriement de capitaux de filiales étrangères vers la holding suisse, la diminution des dividendes distribués aux actionnaires ou la réduction des programmes de rachat d'actions.

La rumeur a pris du plomb dans l'aile en octobre, lorsque Sergio Ermotti a déclaré qu'UBS n'avait jamais voulu quitter la Suisse. Le journal Le Temps (2.10) s'est néanmoins demandé si «l'attitude assez agressive» d'Ermotti était productive, dans un contexte déjà tendu avec le Conseil fédéral, et peu avant que les parlementaires ne se penchent sur le sujet. Le quotidien lémanique a quand même rappelé qu'Ermotti s'est déclaré en faveur «d'échanges plus constructifs avec la présidente de la Confédération». Toujours dans Le Temps (7.10), le professeur Aymo Brunetti, de l'université de Berne, a rappelé que la proposition du Conseil fédéral en matière de fonds propres n'impliquerait qu'une augmentation d'un point de pourcentage sur le ratio de levier («leverage ration CET1») d'UBS, qui atteindrait environ 6 pour cent, «un compromis très suisse compte tenu de la taille d'UBS, et en aucun cas une mesure extrême en comparaison internationale». L'article a également mentionné que les filiales d'UBS hors de la Suisse sont nettement plus importantes que celles dans le pays; compte tenu de la taille limitée du marché suisse, UBS s'est en effet développée à l'international. Ces filiales constituent donc un risque important en cas de difficulté pour la maison mère.

Zukunft des Finanzplatzes Schweiz (Po. 23.3443)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Estimant que l'objectif a été atteint avec la publication du rapport sur la stabilité des banques en avril 2024, le Conseil fédéral a proposé de classer le postulat, ce qui a été validé par le Conseil national lors de la session d'automne 2025.